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Auto - Seite - News ! Das Verwaltungsgericht Wiesbaden erlässt auf Antrag der DUH eine Zwangsgeldandrohung gegen die hessische Landesregierung / Ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Wiesbaden und Darmstadt ist zu erwarten!

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 14. Januar 2016 von Auto-News-247.de

Auto News
Auto News | Deutsche Umwelthilfe e.V.
Deutsche Umwelthilfe e.V.

Verwaltungsgericht Wiesbaden entscheidet zu Anträgen der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

Berlin (ots) - Einführung einer City-Maut, eines Bürgertickets und eines Fahrverbots für Dieselfahrzeuge in beiden Städten zu erwarten / Gericht gewährt Landesregierung nur neun bzw. zwölf Monate Frist und erklärt, zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen bestehe 'keine Alternative'!

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Anträgen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Androhung eines Zwangsgeldes gegen das Land Hessen wegen der Luftqualität in Wiesbaden und Darmstadt durch Beschlüsse stattgegeben.

Es hat dem Umweltministerium des Landes Hessen ein Zwangsgeld von 10.000,00 Euro angedroht, wenn es nicht innerhalb von neun Monaten (Wiesbaden) beziehungsweise zwölf Monaten (Darmstadt) die jeweiligen Luftreinhaltepläne so ändert, dass der seit 2010 geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) so schnell wie möglich eingehalten wird.

Dazu werden in beiden Städten Fahrverbote für Dieselautos sowie die Einführung einer City-Maut und eines Bürgerticket zu berücksichtigen sein.

Das Gericht erwartet Maßnahmen, die gewährleisten, dass eine vollständige Grenzwerteinhaltung so schnell wie möglich, spätestens jedoch in zwei bis maximal drei Jahren gewährleistet ist.

Die bisherigen Planungen des Ministeriums sahen dies erst weit nach dem Jahr 2020 vor. Zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen besteht "keine Alternative", so das Gericht.

"Die erstmalige gerichtliche Androhung eines Zwangsgeldes gegen eine Landesregierung ist eine Ohrfeige für die politisch Verantwortlichen. Wiesbaden und Darmstadt werden nach dieser Entscheidung die ersten konsequenten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge einführen müssen.

Der Betrug der Automobilindustrie, mit vollem Wissen der Bundesregierung rechtswidrig Diesel-Fahrzeuge zu verkaufen, die auf der Straße die Abgasgrenzwerte um ein Mehrfaches überschreiten, rächt sich nun.

Mit unseren Klagen auf Einhaltung der geltenden Luftschadstoff-Grenzwerte werden wir kurzfristig Fahrverbote für Diesel-Pkws in über zehn weiteren Städten Deutschlands durchsetzen", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Bereits im Juli 2011 hatte die DUH gemeinsam mit einer betroffenen Anwohnerin beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage wegen anhaltender Überschreitung der Grenzwerte der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) eingeleitet.

Im Oktober des gleichen Jahres verpflichtete das Gericht das hessische Umweltministerium dazu, den geltenden Luftreinhalteplan fortzuschreiben und darin Maßnahmen zur Verringerung der Belastung mit Stickstoffdioxid zu verankern.

Doch auch vier Jahre nach diesem Urteil wird mit den derzeit in Umsetzung befindlichen Maßnahmen eine Einhaltung der Grenzwerte nicht vor dem Jahr 2021 erwartet.

Wegen Überschreitung des NO2-Grenzwerts in Darmstadt hatte die DUH im Februar 2012 den Rechtsweg beschritten.

Am 5. September 2013 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass der Luftreinhalteplan fortgeschrieben werden müsse.

"Das Gericht leitet einen grundlegenden Wandel in der Verkehrspolitik ein. Und dies nicht nur in Hessen, sondern in ganz Deutschland. Saubere Luft ist ein begrenztes Gut, dies gilt es zu schützen.

Schlimm genug, wenn die für eine saubere Luft zuständigen Umweltministerien dies seit Jahren ignorieren. Die Gerichte tun dies nicht. Andere Gerichte werden dem folgen, dies ist sicher", so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertrat.

Das Gericht hat dem Land eine Frist von neun beziehungsweise zwölf Monaten gesetzt, um für beide Städte wirksame Maßnahmen vorzulegen und in den Luftreinhalteplan aufzunehmen.

Da die Änderung des Luftreinhalteplans nur mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen kann, muss das Ministerium unverzüglich handeln, um die Frist einhalten zu können.

Das Zwangsgeld von 10.000,00 Euro ist das höchste Zwangsgeld, das das Gesetz gegenüber Behörden vorsieht.

Das Gericht verweist darauf, dass die Tatsache, dass das Geld in den allgemeinen Haushalt des Landes Hessen fließen würde und kein gesonderter Justizhaushalt existiert, eklatant rechtsstaatswidrig ist und "nicht die Mindestanforderungen der Europäischen Union an mögliche beitrittswillige Staaten hinsichtlich der hierfür notwendigen rechtsstaatlichen Verhältnisse" erfüllt.

Die NO2-Emissionen, die in Wiesbaden und Darmstadt seit vielen Jahren zu einer anhaltend hohen Belastung führen, stammen zu etwa zwei Drittel aus dem Dieselverkehr.

In Deutschland sind nach Aussage der Europäischen Umweltagentur in jedem Jahr rund 10.000 vorzeitige Todesfälle als Folge der hohen NO2-Belastung zu beklagen.

Die Entscheidung des Gerichtes kommt zu einem Zeitpunkt, da das Europäische Parlament über die Zurückweisung eines durch Kommission und Mitgliedstaaten beschlossenen ergänzenden Messverfahrens im Rahmen der Neuzulassung von Pkw der Eurostufe 6 diskutiert.

Der vorliegende Beschluss sieht vor, bei den geplanten Messungen im realen Betrieb der Fahrzeuge (RDE) dauerhaft eine Überschreitung des geltenden Grenzwertes von 80g/km Stickoxide (NOx) für Dieselfahrzeuge zuzulassen.

Diese faktische Aufweichung des Grenzwertes stößt bei den Parlamentariern auf Widerstand.

Ein juristisches Gutachten der Nichtregierungsorganisation Client Earth kommt zu dem Ergebnis, dass diese faktische Aufweichung geltenden Rechts nicht mit den Kompetenzen des sogenannten Komitologieverfahrens in Einklang steht.

Die im Entwurf zugebilligte Überschreitung des Grenzwertes würde dafür sorgen, dass auch weiterhin Dieselfahrzeuge massiv zur hohen Belastung insbesondere der Innenstädte mit Stickoxiden beitragen und Grenzwerte vielerorts vor 2030 nicht eingehalten werden.

Die DUH nutzt seit Jahren juristische Mittel, um das EU-weit verbriefte Recht auf saubere Luft durchzusetzen. Zuletzt hatte sie vor wenigen Wochen Klage gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige Bundesländer eingereicht.

Betroffen sind die Städte Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main und Stuttgart.

Die DUH will die zuständigen Behörden damit verpflichten, ihre Luftreinhaltepläne zu ändern. Ziel muss sein, dass diese alle geeigneten Maßnahmen enthalten, um den seit vielen Jahren geltenden und nach wie vor überschrittenen Grenzwert so schnell wie möglich einzuhalten.

Darüber hinaus hatte die DUH Anträge auf Androhung eines Zwangsgeldes nicht nur in Wiesbaden und Darmstadt, sondern auch in München und Reutlingen gestellt.

Auch dort liegen rechtskräftige Urteile vor, die nicht umgesetzt werden. Die Zwangsvollstreckungsbeschlüsse für München und Reutlingen werden kurzfristig erwartet.

Unterstützt wird die DUH dabei von der britischen Nichtregierungsorganisation ClientEarth. Deren Anwalt Alan Andrews kommentiert die Entscheidung aus Wiesbaden: "This judgment leaves the car industry with nowhere to hide. They will have to clean up dirty diesel engines or face the wrath of drivers who find themselves banned from city centres. It also puts a marker down for our courts, showing that judges can and must step in to uphold our right to breathe clean air where Governments fail to do so. It should leave authorities in no doubt that all options to cut traffic fumes must be on the table. This is a shot in the arm for our ongoing case against the UK government and for other cases against toxic air pollution across Europe."

Rechtskräftige Urteile, ebenfalls gegen das Land Hessen, liegen darüber hinaus für die Städte Limburg und Offenbach vor.

Auch hier muss das Umweltministerium wirksame Maßnahmen schnellstmöglich auf den Weg bringen. Ansonsten wird die DUH auch in diesen Fällen mit der Zwangsvollstreckung beginnen.

Links:

Ein Hintergrundpapier mit Informationen zu allen Klagen und den betroffenen Städten sowie deren Luftqualität finden Sie unter http://l.duh.de/t1s9t.

Die beiden Beschlüsse des VG Wiesbaden vom11.01.2016 (Az.: 4 N 1727/15.WI (2) und 4 N 1726/15. WI (2)) finden Sie unter http://l.duh.de/p130116.
Pressekontakt:

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
Mobil: +49 171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte,
Tel.: +49 30 8847280, Mobil: +49 171 2435458, E-Mail:
klinger@geulen.com

Jon Bennett, Communications Manager ClientEarth
Mobil:+44 (0)303 050 5935, E-Mail: jbennett@clientearth.org

Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: +49 30 2400867-21, Mobil: +49 151 26749133 E-Mail:
marggraf@duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/22521/3223869, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!



Verwaltungsgericht Wiesbaden entscheidet zu Anträgen der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

Berlin (ots) - Einführung einer City-Maut, eines Bürgertickets und eines Fahrverbots für Dieselfahrzeuge in beiden Städten zu erwarten / Gericht gewährt Landesregierung nur neun bzw. zwölf Monate Frist und erklärt, zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen bestehe 'keine Alternative'!

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Anträgen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Androhung eines Zwangsgeldes gegen das Land Hessen wegen der Luftqualität in Wiesbaden und Darmstadt durch Beschlüsse stattgegeben.

Es hat dem Umweltministerium des Landes Hessen ein Zwangsgeld von 10.000,00 Euro angedroht, wenn es nicht innerhalb von neun Monaten (Wiesbaden) beziehungsweise zwölf Monaten (Darmstadt) die jeweiligen Luftreinhaltepläne so ändert, dass der seit 2010 geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) so schnell wie möglich eingehalten wird.

Dazu werden in beiden Städten Fahrverbote für Dieselautos sowie die Einführung einer City-Maut und eines Bürgerticket zu berücksichtigen sein.

Das Gericht erwartet Maßnahmen, die gewährleisten, dass eine vollständige Grenzwerteinhaltung so schnell wie möglich, spätestens jedoch in zwei bis maximal drei Jahren gewährleistet ist.

Die bisherigen Planungen des Ministeriums sahen dies erst weit nach dem Jahr 2020 vor. Zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen besteht "keine Alternative", so das Gericht.

"Die erstmalige gerichtliche Androhung eines Zwangsgeldes gegen eine Landesregierung ist eine Ohrfeige für die politisch Verantwortlichen. Wiesbaden und Darmstadt werden nach dieser Entscheidung die ersten konsequenten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge einführen müssen.

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Bereits im Juli 2011 hatte die DUH gemeinsam mit einer betroffenen Anwohnerin beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage wegen anhaltender Überschreitung der Grenzwerte der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) eingeleitet.

Im Oktober des gleichen Jahres verpflichtete das Gericht das hessische Umweltministerium dazu, den geltenden Luftreinhalteplan fortzuschreiben und darin Maßnahmen zur Verringerung der Belastung mit Stickstoffdioxid zu verankern.

Doch auch vier Jahre nach diesem Urteil wird mit den derzeit in Umsetzung befindlichen Maßnahmen eine Einhaltung der Grenzwerte nicht vor dem Jahr 2021 erwartet.

Wegen Überschreitung des NO2-Grenzwerts in Darmstadt hatte die DUH im Februar 2012 den Rechtsweg beschritten.

Am 5. September 2013 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass der Luftreinhalteplan fortgeschrieben werden müsse.

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Da die Änderung des Luftreinhalteplans nur mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen kann, muss das Ministerium unverzüglich handeln, um die Frist einhalten zu können.

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In Deutschland sind nach Aussage der Europäischen Umweltagentur in jedem Jahr rund 10.000 vorzeitige Todesfälle als Folge der hohen NO2-Belastung zu beklagen.

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Darüber hinaus hatte die DUH Anträge auf Androhung eines Zwangsgeldes nicht nur in Wiesbaden und Darmstadt, sondern auch in München und Reutlingen gestellt.

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Die beiden Beschlüsse des VG Wiesbaden vom11.01.2016 (Az.: 4 N 1727/15.WI (2) und 4 N 1726/15. WI (2)) finden Sie unter http://l.duh.de/p130116.
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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/22521/3223869, Autor siehe obiger Artikel.

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 Initiative Cloud Services Made in Germany Schriftenreihe: Ausgabe April 2024 verfügbar (PR-Gateway, 29.04.2024)


Die Initiative Cloud Services Made in Germany hat die neue Ausgabe ihrer Schriftenreihe - Stand April 2024 - veröffentlicht. Band 1 der Reihe trägt den Titel "Initiative Cloud Services Made in Germany im Gespräch" und enthält eine Sammlung von mittlerweile mehr als 100 Interviews mit Vertretern von an der Initiative beteiligten deutschen Cloud Computing-Anbietern zum Thema Cloud Computing im Allgemeinen und Cloud Computing in Deutschland im Speziellen. Band 2 mit dem Titel "Cloud S ...

 Tanz in den Mai: ''Match me if you can'' Singleparty - Offline trifft Online per Partyapp (PR-Gateway, 29.04.2024)


Datum: 30. April 2024



Zeit: 19:30 Uhr bis 04:00 Uhr



Veranstaltungsorte: Berlin, Hannover, Braunschweig, Nürnberg, Münster



Bei der Tanz in den Mai Single-Party "Match me if you can" verschmelzen Online- und Offline Dating.In einer App kann man über alle Teilnehmer der Party schon vorab mehr erfahren. Drückt man den "Match me if you can" Button, kann man sich auf der Party finden lassen.Auch nach der Party kann man noch das Votin ...

 Stress und stille Wut: Die unsichtbare Gefahr für Unternehmen (PR-Gateway, 29.04.2024)


Die Stressbelastung der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigt aufgrund der langanhaltenden Krisen und der unzureichenden Reaktion des Managements. Dieser Druck führt nicht nur zu Erschöpfung, sondern auch zunehmend zu Wutgefühlen bei den Beschäftigten. Diese innere Kündigung hat nicht nur persönliche, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Folgen. Unternehmen sollten daher verstärkt auf Maßnahmen zur Erkennung und zum Umgang mit Unzufriedenheit und Wut am Arbeitsplatz ...

 Reiseblogger Wolfgang Wurzer: Nachhaltige Erkundung der Thermenregion Erding (PR-Gateway, 29.04.2024)
Wolfgang Wurzer teilt sein Wissen über umweltbewusstes Reisen in der Thermenregion Erding.

Reiseblogger Wolfgang Wurzer hat sich auf das nachhaltige Reisen spezialisiert und engagiert sich dafür, wie man beliebte Reiseziele wie die Thermenregion Erding genießen kann, ohne dabei die Umwelt zu belasten. Durch seine Erfahrung als ehemaliger Geschäftsführer einer Umweltfirma und sein Wissen um ökologische Belange bringt er Touristen ...

 Neue SEO-Challenge: Agenturtipp.de startete mit RankensteinSEO den bisher wichtigsten SEO-Contest 2024! (PR-Gateway, 26.04.2024)


Ein Wettbewerb unter Suchmaschinenoptimierern - das bedeutet: Für den fiktiven Suchbegriff "RankensteinSEO" soll eine URL bei Google bestmöglich ranken!



Die Aufgabe der Challenge besteht darin, mit dem erfundenen und zuvor bei Google nicht auffindbaren Suchwort RankensteinSEO zum Ende der Challenge in der organischen Suche bei Google.de den ersten Platz zu belegen.



Hier nun wichtige Informationen zur SEO-Challenge:



Wettbewerbs ...

 KDPOF und Hinge Technology kooperieren (PR-Gateway, 26.04.2024)
Strategische Partnerschaft treibt optische Kommunikation im Fahrzeug für zukünftige Anforderungen an das Netzwerk voran

KDPOF (ein führender Anbieter für Gigabit-Konnektivität über Faseroptik in rauer Umgebung) gibt stolz seine strategische Partnerschaft mit Hinge Technology (führendem chinesischen Anbieter fortschrittlicher Fahrzeugelektronik) bekannt, um wesentliche technische Probleme bei industriellen Anwendungen von optischer Kommunikation in Fahrzeugen zu lösen.




 Controlware erhält erneut die ''Great Place to Work''-Auszeichnungen ''Beste Arbeitgeber ITK'' und ''Beste Arbeitgeber Hessen'' (PR-Gateway, 26.04.2024)


Dietzenbach, 24. April 2024 - Controlware wurde durch das internationale Forschungs- und Beratungsinstitut "Great Place to Work" auch 2024 mit den renommierten Qualitätssiegeln "Beste Arbeitgeber ITK" und "Beste Arbeitgeber Hessen" ausgezeichnet.



Die Vergabe des "Great Place to Work"-Siegels basiert auf anonymen und repräsentativen Befragungen der Mitarbeitenden und des Managements der teilnehmenden Unternehmen. Die Ergebnisse dieser Befragungen werden im Verhältni ...

 Der Reiseblogger Malte Harms entdeckt Köln (PR-Gateway, 26.04.2024)
Eine neue Perspektive auf die Stadt mit Malte Harms

Malte Harms, der bereits in zahlreichen Ländern und Städten unterwegs war, ist bekannt für seine authentischen und ehrlichen Reiseberichte. In Köln hat er sich vor allem auf die Kultur und Geschichte der Stadt konzentriert. So besuchte er unter anderem den Kölner Dom, das Römisch-Germanische Museum und das Schokoladenmuseum. Doch auch abseits der touristischen Hotspots hat Malte Ha ...

 Mit diesen Depots kostenlos anlegen (PR-Gateway, 25.04.2024)
Diese Top-Broker empfiehlt Vergleich.de

Berlin, den 25.04.2024: Mit Geldanlagen wie Aktien und ETFs kann jeder die Inflation schlagen und Vermögen aufbauen. Für den Handel mit Wertpapieren benötigen Anleger ein Depot. Je nach Anbieter unterscheiden sich die Kosten von Aktiendepots erheblich. Mit dem neuen Depot-Vergleich beim Verbraucherportal Vergleich.de finden Einsteiger und Fortgeschrittene den Broker, bei dem sie am günstigsten handeln.



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