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Auto - Seite - News ! Das ändert sich zum 1. Januar 2017

Veröffentlicht am Dienstag, dem 20. Dezember 2016 von Auto-News-247.de

Auto Infos
PR-Gateway: ARAG Experten geben einen rechtlichen Überblick über das kommende Jahr

Der Jahresbeginn ist traditionell der Startschuss für zahlreiche gesetzliche Neuerungen. Das ist diesmal nicht anders: Mehr Geld gibt es für Familien, Hartz-IV-Bezieher und Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten. Auch viele Pflegebedürftige dürften von der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade profitieren. Gesetzlich versicherte Gutverdiener müssen dagegen wie in jedem Jahr mehr vom Gehalt für Kranken- und Rentenversicherung aufwenden. Die ARAG Experten geben Ihnen einen Überblick über das Wichtigste, was sich zum 1. Januar 2017 ändert.

Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung werden angehoben

Gutverdiener müssen ab Jahresbeginn mehr in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung einzahlen. Das legt eine von der Bundesregierung beschlossene Verordnung fest, die die Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern anpasst. Weil die Einkommen im vergangenen Jahr (2015) erneut gestiegen sind, werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen zum neuen Jahr angehoben. Bis zu dieser Grenze müssen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung aus dem Gehalt abgeführt werden. Nur der Teil des Einkommens, der darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. In der allgemeinen Rentenversicherung (West) gilt für 2017 eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.350 Euro im Monat (2016: 6.200 Euro), im Osten sind es wegen der niedrigeren Löhne nur 5.700 Euro im Monat (2016: 5.400 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bundeseinheitlich bei 52.200 Euro im Jahr (2016: 50.850 Euro). Auch die sog. Versicherungspflichtgrenze erhöht sich - und zwar auf 57.600 Euro pro Jahr (2016: 56.250 Euro). Bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer zwingend Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegen sie darüber, können sie sich privat krankenversichern.

Pflegestärkungsgesetz tritt in Kraft

Das "Pflegestärkungsgesetz II" wurde zwar schon Ende 2015 verabschiedet, doch die wesentlichste Neuerung tritt erst zum 1. Januar 2017 in Kraft: Ab dann gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die bisherigen drei Pflegestufen und die sogenannte "Pflegestufe 0" werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit soll auch Demenzkranken sowie psychisch und seelisch erkrankten Menschen Anspruch auf Leistungen einräumen werden. Die drei bisherigen Pflegestufen schlossen diese Patienten nahezu aus oder gewährten ihnen lediglich die "Pflegestufe 0". Die Einstufung der Pflegebedürftigen wird sich dann nicht mehr am Pflegeaufwand pro Minute, sondern am Grad der Selbständigkeit orientieren. Weil durch die Umstellung niemand schlechter als bisher gestellt werden soll, haben Menschen, denen jetzt bereits eine Pflegestufe zugesprochen wurde, Bestandsschutz. Der gilt auch dann, wenn sie sich in der Hoffnung auf eine höhere Einstufung neu begutachten lassen. Die Kehrseite der Medaille: Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung zum Jahresbeginn um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent für Versicherte mit Kindern bzw. 2,88 Prozent für Kinderlose.

Mindestlohn steigt zum ersten Mal

Seit zwei Jahren haben Arbeitnehmer Anspruch auf den bundesweit flächendeckenden Mindestlohn. Bislang lag er bei 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Zum 1. Januar 2017 wird die Lohnuntergrenze nun erstmalig angehoben - und zwar auf einen Bruttostundenlohn von 8,84 Euro. Wer bislang weniger verdient hat, kann dann vom Arbeitgeber verlangen, dass sein Lohn aufgestockt wird. Beschlossen hat das die sogenannte Mindestlohnkommission. Die Kommission setzt sich aus je drei stimmberechtigten Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden zusammen. Sie prüft laut dem gesetzlichen Auftrag im "Mindestlohngesetz" erstmalig zum 1. Januar 2017 und dann alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns und passt sie gegebenenfalls an. Nach wie vor gelten allerdings für bestimmte Branchen Ausnahmeregelungen, so etwa für Zeitungszusteller und für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau. Ihre Löhne erreichen erst zu einem späteren Zeitpunkt das Mindestlohnniveau.

Rentenfreibetrag für Neurentner sinkt um weitere zwei Prozent

Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss einen Teil dieser Einkünfte versteuern. Wie hoch der zu versteuernde Teil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Teil der Rente für die jeweiligen Neurentner jährlich um zwei Prozent, später dann um ein Prozent an. Für all diejenigen, die im Jahr 2017 in Rente gehen, heißt das: Sie müssen 74 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Nur 26 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben steuerfrei. Dieser sogenannte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren gleich, auch wenn die Rente womöglich steigt. Wer im Jahr 2040 in Rente geht, muss seine Rente dann voll versteuern.

Erleichterung für Steuerzahler

Das neue Jahr hält für Steuerzahler eine Entlastung bereit: Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages beschlossen. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Einkommen, das zur Bestreitung des Existenzminimums nötig ist, nicht durch Steuern gemindert wird. Nur wer mehr verdient, muss Steuern zahlen. Bislang belief sich der Grundfreibetrag auf 8.652 Euro für Ledige und 17.304 Euro für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden. Anfang 2017 steigt der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 8.820 Euro für Singles. Paare zahlen damit erst ab einem Einkommen von mehr als 17.640 Euro Einkommenssteuer. Ein Jahr später soll der Grundfreibetrag um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro steigen. Eine weitere Anpassung in Sachen Einkommenssteuer betrifft die sogenannte "kalte Progression": Wie schon in den vergangenen Jahren werden auch 2017 die Steuertarife so verschoben, dass Lohnsteigerungen nicht durch Inflation und höhere Steuerlast aufgezehrt werden.

Regelsätze für Grundsicherung steigen

Etwas mehr Geld gibt es ab Beginn des kommenden Jahres für Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen (Regelbedarfsstufe 1) erhöht sich um 5 Euro auf 409 Euro monatlich. Paare bzw. Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2) erhalten 4 Euro mehr und kommen damit auf 368 Euro pro Person. Am stärksten steigen die Leistungen für Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Regelbedarfsstufe 5). Für sie gibt es 21 Euro mehr und damit 291 Euro statt bislang 270 Euro. Der Bedarf für Lebensmittel und Getränke ist in dieser Altersgruppe deutlich höher als bisher berechnet. Der Regelbedarf auf der niedrigsten Stufe (Kinder bis sechs Jahre) bleibt dagegen im kommenden Jahr unverändert bei 237 Euro pro Monat. Die Regelsätze werden laut Gesetz jährlich anhand von Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung überprüft und mittels einer Verordnung angepasst.

Eltern erhalten mehr Geld vom Staat

Familien mit Kindern können sich im auch 2017 wieder über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Die letzte Erhöhung des Kindergeldes ist gerade mal ein Jahr her, jetzt steigen die Sätze erneut an: Derzeit erhalten Eltern für das erste und zweite Kind monatlich 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 221 Euro im Monat. Ab dem 1. Januar gibt es erneut jeweils 2 Euro mehr pro Monat. Die monatlichen Zahlungen der Familienkasse belaufen sich dann auf 192 Euro für das erste und zweite, 198 Euro für das dritte und 223 Euro ab dem vierten Kind. Für Geringverdiener wird außerdem der Kinderzuschlag um zehn Euro monatlich auf maximal 170 Euro angehoben. Auch der Kinderfreibetrag wird zum Jahresbeginn wieder erhöht: Zuletzt waren für jeden Elternteil 2.304 Euro steuerfrei, ab 1. Januar 2017 wird der Freibetrag auf 2.358 Euro pro Person bzw. angehoben. Übrigens: Der Staat gewährt Eltern entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Das Kindergeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Im Steuerbescheid prüft das Finanzamt dann, ob Kindergeld oder Kinderfreitrag für die steuerpflichtigen Eltern günstiger ist.

Neue "Düsseldorfer Tabelle": Unterhaltssätze steigen

Trennungskinder bekommen im neuen Jahr mehr Unterhalt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine neue "Düsseldorfer Tabelle" veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2017 gilt. Die Tabelle stellt Leitlinien für den Kindes-, Ehegatten- und Verwandtenunterhalt auf und wird vom OLG Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben. Zuletzt waren die Unterhaltssätze zum 1. Januar 2016 erhöht worden. Dass jetzt kurze Zeit später eine erneute Anhebung erfolgt, liegt an einer Erhöhung des Mindestunterhalts. Der wird alle zwei Jahre in der Mindestunterhaltsverordnung neu festgelegt und steigt danach auch zum 1. Januar 2017 wieder an. Das OLG Düsseldorf hat deshalb die Unterhaltssätze der "Düsseldorfer Tabelle" entsprechend angepasst. Der Mindestunterhalt beträgt für Kinder bis zum sechsten Geburtstag (1. Altersstufe) im kommenden Jahr 342 Euro statt bislang 335 Euro. Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) erhalten 393 Euro statt bislang 384 Euro. Für ältere minderjährige Kinder (3. Altersstufe) gibt es 460 Euro statt derzeit 450 Euro. Die Beträge entsprechen der ersten Einkommensgruppe der "Düsseldorfer Tabelle"; die Unterhaltssätze der höheren Einkommensgruppen bauen darauf auf. Geändert haben sich auch die in der Tabelle ausgewiesenen Zahlbeträge. Sie errechnen sich aus den Unterhaltssätzen abzüglich des hälftigen Kindergeldes bei minderjährigen und des vollen Kindergeldes bei volljährigen Kindern. Weil der Gesetzgeber zum Jahreswechsel das Kindergeld angehoben hat, wurden die tatsächlich zu zahlenden Unterhaltssätze entsprechend neu berechnet.

Nachrüstung mit Rauchmeldern

In den meisten Bundesländern müssen Neubauten schon seit längerem mit den unter Umständen lebensrettenden Rauchmeldern ausgestattet sein. Nachdem Brandenburg seit Juli 2016 eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht hat, führt Berlin diese Pflicht als letztes Bundesland nun zum 1. Januar 2017 ein. Bestandsbauten in der Hauptstadt müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2020 nachgerüstet werden. In zwei weiteren Bundesländern läuft die Frist zum Nachrüsten von Bestandsimmobilien zum 31. Dezember 2016 aus: In Nordrhein-Westfalen und im Saarland müssen spätestens zum Jahreswechsel auch in älteren Gebäuden Rauchwarnmelder installiert werden. Wer in Bayern ein bestehendes Gebäude sein Eigen nennt, hat noch zwölf Monate mehr Zeit: Dort endet die Frist für die Nachrüstung Ende 2017.

Neues für Radler und Autofahrer

Radfahrer müssen sich umgewöhnen, wenn sie eine Straße mit Ampel überqueren: Fehlte eine spezielle Ampel für Radfahrer, mussten sie sich bislang nach der Lichtzeichenanlage für Fußgänger richten. Ab dem Jahresbeginn gilt für sie in diesem Fall gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Ampel für den Autoverkehr. Ebenfalls neu: Eltern dürfen ihre radfahrenden Kinder vor dem neunten Geburtstag nun auch mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Dabei müssen sie allerdings Rücksicht auf Fußgänger nehmen, die auf dem Gehweg immer Vorrang haben. Bis dato mussten die Kinder auf dem Gehweg und die begleitenden Eltern auf der Straße fahren. Außerdem dürfen Kinder bis zum vollendeten achtenLebensjahr neuerdings auch einen neben der Fahrbahn angelegten Radweg benutzen und müssen nicht mehr zwingend auf dem Gehweg fahren. Radwege können übrigens zukünftig auch für E-Bikes freigegeben werden: Außerorts dürfen sie generell und innerorts auf extra dafür ausgewiesenen Radwegen fahren. Von der neuen Regelung ausgenommen sind schnelle Elektrofahrräder - sogenannte S-Pedelecs -, die mehr als 25 km/h fahren können. Eine Neuerung gibt es schließlich auch für Autofahrer, und zwar in Sachen Rettungsgasse: Nach dem neu formulierten § 11 Abs. 2 StVO muss sie auf Autobahnen und auf mehrspurigen Straßen nun immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden.

Download des Textes und verwandte Themen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de

(Tipp: News zu Bioschweinen aus Brandenburg: hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten geben einen rechtlichen Überblick über das kommende Jahr

Der Jahresbeginn ist traditionell der Startschuss für zahlreiche gesetzliche Neuerungen. Das ist diesmal nicht anders: Mehr Geld gibt es für Familien, Hartz-IV-Bezieher und Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten. Auch viele Pflegebedürftige dürften von der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade profitieren. Gesetzlich versicherte Gutverdiener müssen dagegen wie in jedem Jahr mehr vom Gehalt für Kranken- und Rentenversicherung aufwenden. Die ARAG Experten geben Ihnen einen Überblick über das Wichtigste, was sich zum 1. Januar 2017 ändert.

Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung werden angehoben

Gutverdiener müssen ab Jahresbeginn mehr in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung einzahlen. Das legt eine von der Bundesregierung beschlossene Verordnung fest, die die Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern anpasst. Weil die Einkommen im vergangenen Jahr (2015) erneut gestiegen sind, werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen zum neuen Jahr angehoben. Bis zu dieser Grenze müssen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung aus dem Gehalt abgeführt werden. Nur der Teil des Einkommens, der darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. In der allgemeinen Rentenversicherung (West) gilt für 2017 eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.350 Euro im Monat (2016: 6.200 Euro), im Osten sind es wegen der niedrigeren Löhne nur 5.700 Euro im Monat (2016: 5.400 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bundeseinheitlich bei 52.200 Euro im Jahr (2016: 50.850 Euro). Auch die sog. Versicherungspflichtgrenze erhöht sich - und zwar auf 57.600 Euro pro Jahr (2016: 56.250 Euro). Bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer zwingend Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegen sie darüber, können sie sich privat krankenversichern.

Pflegestärkungsgesetz tritt in Kraft

Das "Pflegestärkungsgesetz II" wurde zwar schon Ende 2015 verabschiedet, doch die wesentlichste Neuerung tritt erst zum 1. Januar 2017 in Kraft: Ab dann gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die bisherigen drei Pflegestufen und die sogenannte "Pflegestufe 0" werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit soll auch Demenzkranken sowie psychisch und seelisch erkrankten Menschen Anspruch auf Leistungen einräumen werden. Die drei bisherigen Pflegestufen schlossen diese Patienten nahezu aus oder gewährten ihnen lediglich die "Pflegestufe 0". Die Einstufung der Pflegebedürftigen wird sich dann nicht mehr am Pflegeaufwand pro Minute, sondern am Grad der Selbständigkeit orientieren. Weil durch die Umstellung niemand schlechter als bisher gestellt werden soll, haben Menschen, denen jetzt bereits eine Pflegestufe zugesprochen wurde, Bestandsschutz. Der gilt auch dann, wenn sie sich in der Hoffnung auf eine höhere Einstufung neu begutachten lassen. Die Kehrseite der Medaille: Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung zum Jahresbeginn um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent für Versicherte mit Kindern bzw. 2,88 Prozent für Kinderlose.

Mindestlohn steigt zum ersten Mal

Seit zwei Jahren haben Arbeitnehmer Anspruch auf den bundesweit flächendeckenden Mindestlohn. Bislang lag er bei 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Zum 1. Januar 2017 wird die Lohnuntergrenze nun erstmalig angehoben - und zwar auf einen Bruttostundenlohn von 8,84 Euro. Wer bislang weniger verdient hat, kann dann vom Arbeitgeber verlangen, dass sein Lohn aufgestockt wird. Beschlossen hat das die sogenannte Mindestlohnkommission. Die Kommission setzt sich aus je drei stimmberechtigten Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden zusammen. Sie prüft laut dem gesetzlichen Auftrag im "Mindestlohngesetz" erstmalig zum 1. Januar 2017 und dann alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns und passt sie gegebenenfalls an. Nach wie vor gelten allerdings für bestimmte Branchen Ausnahmeregelungen, so etwa für Zeitungszusteller und für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau. Ihre Löhne erreichen erst zu einem späteren Zeitpunkt das Mindestlohnniveau.

Rentenfreibetrag für Neurentner sinkt um weitere zwei Prozent

Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss einen Teil dieser Einkünfte versteuern. Wie hoch der zu versteuernde Teil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Teil der Rente für die jeweiligen Neurentner jährlich um zwei Prozent, später dann um ein Prozent an. Für all diejenigen, die im Jahr 2017 in Rente gehen, heißt das: Sie müssen 74 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Nur 26 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben steuerfrei. Dieser sogenannte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren gleich, auch wenn die Rente womöglich steigt. Wer im Jahr 2040 in Rente geht, muss seine Rente dann voll versteuern.

Erleichterung für Steuerzahler

Das neue Jahr hält für Steuerzahler eine Entlastung bereit: Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages beschlossen. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Einkommen, das zur Bestreitung des Existenzminimums nötig ist, nicht durch Steuern gemindert wird. Nur wer mehr verdient, muss Steuern zahlen. Bislang belief sich der Grundfreibetrag auf 8.652 Euro für Ledige und 17.304 Euro für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden. Anfang 2017 steigt der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 8.820 Euro für Singles. Paare zahlen damit erst ab einem Einkommen von mehr als 17.640 Euro Einkommenssteuer. Ein Jahr später soll der Grundfreibetrag um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro steigen. Eine weitere Anpassung in Sachen Einkommenssteuer betrifft die sogenannte "kalte Progression": Wie schon in den vergangenen Jahren werden auch 2017 die Steuertarife so verschoben, dass Lohnsteigerungen nicht durch Inflation und höhere Steuerlast aufgezehrt werden.

Regelsätze für Grundsicherung steigen

Etwas mehr Geld gibt es ab Beginn des kommenden Jahres für Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen (Regelbedarfsstufe 1) erhöht sich um 5 Euro auf 409 Euro monatlich. Paare bzw. Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2) erhalten 4 Euro mehr und kommen damit auf 368 Euro pro Person. Am stärksten steigen die Leistungen für Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Regelbedarfsstufe 5). Für sie gibt es 21 Euro mehr und damit 291 Euro statt bislang 270 Euro. Der Bedarf für Lebensmittel und Getränke ist in dieser Altersgruppe deutlich höher als bisher berechnet. Der Regelbedarf auf der niedrigsten Stufe (Kinder bis sechs Jahre) bleibt dagegen im kommenden Jahr unverändert bei 237 Euro pro Monat. Die Regelsätze werden laut Gesetz jährlich anhand von Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung überprüft und mittels einer Verordnung angepasst.

Eltern erhalten mehr Geld vom Staat

Familien mit Kindern können sich im auch 2017 wieder über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Die letzte Erhöhung des Kindergeldes ist gerade mal ein Jahr her, jetzt steigen die Sätze erneut an: Derzeit erhalten Eltern für das erste und zweite Kind monatlich 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 221 Euro im Monat. Ab dem 1. Januar gibt es erneut jeweils 2 Euro mehr pro Monat. Die monatlichen Zahlungen der Familienkasse belaufen sich dann auf 192 Euro für das erste und zweite, 198 Euro für das dritte und 223 Euro ab dem vierten Kind. Für Geringverdiener wird außerdem der Kinderzuschlag um zehn Euro monatlich auf maximal 170 Euro angehoben. Auch der Kinderfreibetrag wird zum Jahresbeginn wieder erhöht: Zuletzt waren für jeden Elternteil 2.304 Euro steuerfrei, ab 1. Januar 2017 wird der Freibetrag auf 2.358 Euro pro Person bzw. angehoben. Übrigens: Der Staat gewährt Eltern entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Das Kindergeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Im Steuerbescheid prüft das Finanzamt dann, ob Kindergeld oder Kinderfreitrag für die steuerpflichtigen Eltern günstiger ist.

Neue "Düsseldorfer Tabelle": Unterhaltssätze steigen

Trennungskinder bekommen im neuen Jahr mehr Unterhalt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine neue "Düsseldorfer Tabelle" veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2017 gilt. Die Tabelle stellt Leitlinien für den Kindes-, Ehegatten- und Verwandtenunterhalt auf und wird vom OLG Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben. Zuletzt waren die Unterhaltssätze zum 1. Januar 2016 erhöht worden. Dass jetzt kurze Zeit später eine erneute Anhebung erfolgt, liegt an einer Erhöhung des Mindestunterhalts. Der wird alle zwei Jahre in der Mindestunterhaltsverordnung neu festgelegt und steigt danach auch zum 1. Januar 2017 wieder an. Das OLG Düsseldorf hat deshalb die Unterhaltssätze der "Düsseldorfer Tabelle" entsprechend angepasst. Der Mindestunterhalt beträgt für Kinder bis zum sechsten Geburtstag (1. Altersstufe) im kommenden Jahr 342 Euro statt bislang 335 Euro. Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) erhalten 393 Euro statt bislang 384 Euro. Für ältere minderjährige Kinder (3. Altersstufe) gibt es 460 Euro statt derzeit 450 Euro. Die Beträge entsprechen der ersten Einkommensgruppe der "Düsseldorfer Tabelle"; die Unterhaltssätze der höheren Einkommensgruppen bauen darauf auf. Geändert haben sich auch die in der Tabelle ausgewiesenen Zahlbeträge. Sie errechnen sich aus den Unterhaltssätzen abzüglich des hälftigen Kindergeldes bei minderjährigen und des vollen Kindergeldes bei volljährigen Kindern. Weil der Gesetzgeber zum Jahreswechsel das Kindergeld angehoben hat, wurden die tatsächlich zu zahlenden Unterhaltssätze entsprechend neu berechnet.

Nachrüstung mit Rauchmeldern

In den meisten Bundesländern müssen Neubauten schon seit längerem mit den unter Umständen lebensrettenden Rauchmeldern ausgestattet sein. Nachdem Brandenburg seit Juli 2016 eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht hat, führt Berlin diese Pflicht als letztes Bundesland nun zum 1. Januar 2017 ein. Bestandsbauten in der Hauptstadt müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2020 nachgerüstet werden. In zwei weiteren Bundesländern läuft die Frist zum Nachrüsten von Bestandsimmobilien zum 31. Dezember 2016 aus: In Nordrhein-Westfalen und im Saarland müssen spätestens zum Jahreswechsel auch in älteren Gebäuden Rauchwarnmelder installiert werden. Wer in Bayern ein bestehendes Gebäude sein Eigen nennt, hat noch zwölf Monate mehr Zeit: Dort endet die Frist für die Nachrüstung Ende 2017.

Neues für Radler und Autofahrer

Radfahrer müssen sich umgewöhnen, wenn sie eine Straße mit Ampel überqueren: Fehlte eine spezielle Ampel für Radfahrer, mussten sie sich bislang nach der Lichtzeichenanlage für Fußgänger richten. Ab dem Jahresbeginn gilt für sie in diesem Fall gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Ampel für den Autoverkehr. Ebenfalls neu: Eltern dürfen ihre radfahrenden Kinder vor dem neunten Geburtstag nun auch mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Dabei müssen sie allerdings Rücksicht auf Fußgänger nehmen, die auf dem Gehweg immer Vorrang haben. Bis dato mussten die Kinder auf dem Gehweg und die begleitenden Eltern auf der Straße fahren. Außerdem dürfen Kinder bis zum vollendeten achtenLebensjahr neuerdings auch einen neben der Fahrbahn angelegten Radweg benutzen und müssen nicht mehr zwingend auf dem Gehweg fahren. Radwege können übrigens zukünftig auch für E-Bikes freigegeben werden: Außerorts dürfen sie generell und innerorts auf extra dafür ausgewiesenen Radwegen fahren. Von der neuen Regelung ausgenommen sind schnelle Elektrofahrräder - sogenannte S-Pedelecs -, die mehr als 25 km/h fahren können. Eine Neuerung gibt es schließlich auch für Autofahrer, und zwar in Sachen Rettungsgasse: Nach dem neu formulierten § 11 Abs. 2 StVO muss sie auf Autobahnen und auf mehrspurigen Straßen nun immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden.

Download des Textes und verwandte Themen:

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
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(Tipp: News zu Bioschweinen aus Brandenburg: hier.)

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 Podcasting
Podcasting bezeichnet das Produzieren und Anbieten von Mediendateien (Audio oder Video) über das Internet. Das Kofferwort setzt sich aus den beiden Wörtern iPod und Broadcasting zusammen. Ein einzelner Podcast (deutsch: ein Hörstück, genauer Hördatei oder Bewegtbilddatei) ist somit eine Serie von Medienbeiträgen (Episoden), die über einen Feed (meistens RSS) automatisch bezogen werden können. Man kann Podcasts als Radio- oder Fernsehsendungen auffassen, die sich unabhängig von Sendezeiten kon ...
 Automobil
Ein Automobil, kurz Auto (auch Kraftwagen, früher Motorwagen), ist ein mehrspuriges Kraftfahrzeug, das von einem Motor angetrieben wird und zur Beförderung von Personen und Frachtgütern dient. Das substantivierte Adjektiv ‚Automobil‘ entstand Ende des 19. Jahrhunderts aus dem französischen voiture automobile, selbstbewegender Wagen, das 1875 noch eine mit Pressluft betriebene Straßenbahn bezeichnete. Es ist aus dem griechischen αὐτό~ ‚selbst~‘ und ...

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 Reisen mit besonderen Fahrzeugen bei verwoehnwochenende.de
Beschreibung: Das Reiseportal präsentiert Kurzreisen - bei denen ausgefallene Fahrzeuge eine Rolle spielen können.

Pauschalen mit Leih-Cabrios, Oldtimer-Touren oder Übernachtungen im V8-Design Hotel sind gelistet!
Hinzugefügt am: 24.02.2018 Besucher: 756 Link bewerten Kategorie: Auto-Reisen

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Die Eröffnungsfeier der Flix-Fahrschule in Köln-Nippes wird ein Event für alle Sinne: Neben e ...

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Der Minister für auswärtige Angelegenheiten, internationalen Handel, Industrie, Handel und Verbraucherschutz, wirtschaftliche Entwicklung und Investitionen von St. Kitts und Nevis, Denzil Llewellyn Douglas, bekräftigte am 17. April 2024 in Rabat die konstante Position seines Landes "zur Unterstützung der Souveränität Marokkos über das Ge ...

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Krefeld, 19. April 2024 - Zwei Jahrzehnte hervorragende Lei(s)tung: Nach 20 Jahren an der Spitze der GS Yuasa Battery Germany GmbH übergibt Managing Director Rob Antwerpen die Führung des Unternehmens an Raphael Eckert, bis dato General Manager Sales & Marketing Components. Ab dem 1. Mai 2024 erhält die GS Yuasa Battery Germany GmbH damit einen erfahrenen und langjährigen Mitarbeiter als neuen Country Manager.
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Berlin, 19.04.2020. Am 22. April findet der nunmehr 54. "Tag der Erde" ("Earth Day") statt. Der internationale Aktionstag, der seit 1970 auf Umweltschutz aufmerksam macht, steht in diesem Jahr unter dem Motto "Planet vs. Plastic". Die VERBRAUCHER INITIATIVE begrüßt dieses Thema: "Neben Unmengen Plastikmüll stellt insbesondere Mikroplastik ein wachsendes globales Umweltweltproblem dar", betont Klimareferentin Miriam Bätz ...

 Virtual und Augmented Reality revolutionieren unser Leben (PR-Gateway, 18.04.2024)
advantegy lädt zum VR/AR-Praxis-Tag

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Den VR/AR-Praxis-Tag veranstaltet die advan ...

 Kunde Lern-Fair launcht neues App Feature erfolgreich (PR-Gateway, 18.04.2024)
Wie wir durch Gamification die User Experience verbessern

(Augsburg) Wir, die typedigital GmbH, unterstützen den Lern-Fair e.V., eine gemeinnützige Organisation, seit Oktober 2021 bei der Vision, für mehr Gerechtigkeit im deutschen Bildungssystem zu sorgen.



Lern-Fair veröffentlichte während der Corona-Pandemie eine digitale Lernplattform, die bildungsbenachteiligten Schülerinnen und Schülern kostenlosen Zugang zu w ...

 Renovit digitalisiert sein Supply Chain-Management mit Ivalua (PR-Gateway, 18.04.2024)
Ivaluas Source-to-Pay-Plattform versetzt Renovit in die Lage, die Prozesse seines Lieferantenmanagements und seine Kommunikation in der gesamten Lieferkette zu verbessern und zu vereinfachen und dabei Transparenz und Effizienz zu steigern.

Ivalua, ein weltweit führender Anbieter von Cloud-basierten Spend-Management-Lösungen, und PwC Italia gaben heute bekannt, dass Renovit die  ENDEGS GmbH führt erste Schiffsentgasung nach offizieller Inbetriebnahme der Entgasungsstelle im Hafen von Duisburg durch (PR-Gateway, 17.04.2024)
Mobile Brennkammer und Stickstoffverdampfer ermöglichen Schiffsentgasungen im weltweit größten Binnenhafen

Amelinghausen/Pförring/Duisburg, 17. April 2024 - Die ENDEGS GmbH als Tochter der ETS Group und Experte für die industrielle Emissionsminderung und Entgasung hat im 4. Quartal 2023 die Genehmigung für eine Schiffsentgasungsstelle im Hafen Duisburg nach BImSchG erhalten. Seit dem Sommer 2018 wurden in unregelmäßigen Abständen bereits Schiffe im gesamten Hafengebiet entgast. Vor vi ...

 Meilenstein auf dem Osmium-Markt (PR-Gateway, 17.04.2024)


Das brandneue Osmium-Institut mit nagelneuem Materialprüfungslabor und großem Flagshipstore öffnet auf 560m² seine Pforten.



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Mit der Virtual Storage Platform One definiert Hitachi Vantara die Effizienz und Flexibilität von unternehmensweitem Datamanagement für Unternehmen neu - ab sofort sind die ersten Produkte auf dem Markt.

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