DIA-Verfahren für Solaranlagen in Apulien verfassungswidrig
Datum: Dienstag, dem 06. April 2010
Thema: Web Infos & Tipps


Hamburg, 6.4.2010. Das italienische Verfassungsgericht hat das Gesetz der Region Apulien für kleine Solaranlagen für verfassungswidrig erklärt. Das teilt das Hamburger Unternehmen Ratingwissen in seinem Newsletter mit. Das Gesetz erlaubte es bisher, Anlagen mit einer Leistung von unter 1 MW nach einer einfachen Erklärung über den Baubeginn zu genehmigen. (Denuncia di Inizio Attività Edizilia, D.I.A.) Das sogenannte DIA-Verfahren ist keine Baugenehmigung wie in Deutschland, für viele Bauvorhaben aber ausreichend. Nicht jedoch für Solaranlagen, wie das Verfassungsgericht urteilte, dafür werde eine Genehmigung gebraucht nach dem AU-Verfahren (Autorizzazione Unica). Das regionale Gesetz verstieß in diesem Punkt gegen staatliches Recht.

Über diesen Punkt war schon auf dem 1. Hamburger Solar-Symposium von Ratingwissen kontrovers diskutiert worden. Stephan Appel von Check-Analyse hatte auf das laufende Verfahren hingewiesen. Seine Bedenken wurden aber von anwesenden Anbietern von Solarfonds zurückgewiesen.

Ein weiteres Solar-Symposium, auf dem die neue Entwicklung diskutiert werden kann, wird Mitte September in München stattfinden.

Video-Link, 1. Hamburger Solar-Symposium: http://tinyurl.com/ygru2ay

Über Ratingwissen

Ratingwissen veranstaltet bundesweit Kongresse über Finanzthemen wie Geschlossene Fonds, Patente und Solarinvestments. Seit 2004 hat der Hamburger Veranstalter mehr als ein Dutzend Fachkongresse konzipiert und organisiert. Weitere Informationen und ein Event-Archiv unter www.ratingwissen.de

Bildmaterial wird auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt.
Ratingwissen
Jürgen Braatz
Normannenweg 17-21
20537
Hamburg
kongress@ratingwissen.de
040 / 3199278-0
http://ratingwissen.de



Hamburg, 6.4.2010. Das italienische Verfassungsgericht hat das Gesetz der Region Apulien für kleine Solaranlagen für verfassungswidrig erklärt. Das teilt das Hamburger Unternehmen Ratingwissen in seinem Newsletter mit. Das Gesetz erlaubte es bisher, Anlagen mit einer Leistung von unter 1 MW nach einer einfachen Erklärung über den Baubeginn zu genehmigen. (Denuncia di Inizio Attività Edizilia, D.I.A.) Das sogenannte DIA-Verfahren ist keine Baugenehmigung wie in Deutschland, für viele Bauvorhaben aber ausreichend. Nicht jedoch für Solaranlagen, wie das Verfassungsgericht urteilte, dafür werde eine Genehmigung gebraucht nach dem AU-Verfahren (Autorizzazione Unica). Das regionale Gesetz verstieß in diesem Punkt gegen staatliches Recht.

Über diesen Punkt war schon auf dem 1. Hamburger Solar-Symposium von Ratingwissen kontrovers diskutiert worden. Stephan Appel von Check-Analyse hatte auf das laufende Verfahren hingewiesen. Seine Bedenken wurden aber von anwesenden Anbietern von Solarfonds zurückgewiesen.

Ein weiteres Solar-Symposium, auf dem die neue Entwicklung diskutiert werden kann, wird Mitte September in München stattfinden.

Video-Link, 1. Hamburger Solar-Symposium: http://tinyurl.com/ygru2ay

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