Mit doktor-kaufen.com einen Ehrendoktortitel der ACEC Institute erhalten
Datum: Montag, dem 07. Mai 2012 Thema: Auto Infos
Die Ehrendoktorwürde soll in erster Linie aufgrund hervorragender Verdienste auf wissenschaftlichem Gebiet verliehen werden. Die Ehrung wird häufig anlässlich allgemeiner oder unmittelbarer Verdienste um die Hochschule oder die Fakultät verliehen, auch wenn dies in der Regel keine formale Voraussetzung ist. Ein typischer Fall ist die Auszeichnung eines herausragenden Wissenschaftlers, der sich als Gründungsdekan in besonderer Weise für die Fakultät verdient gemacht hat.[1] Häufig erfolgt die Verleihung der Ehrendoktorwürde auch aus politischen, finanziellen oder anderen Gründen, bei denen die Exzellenz der wissenschaftlichen Leistungen des Geehrten nicht immer erkennbar ist.[2] Im internationalen Vergleich handhaben deutsche Hochschulen die Verleihung eher zurückhaltend.
Die Ehrendoktorwürde ist eine Ehrung für Verdienste und kein akademischer Grad eines Doktors, der nach einem mit Hochschulprüfung abgeschlossenen Studium und Promotion durch Urkunde verliehen wird. Zur Verleihung der Ehrendoktorwürde ist keine Prüfung vorgesehen. Die Vorgehensweise und die genauen Bedingungen für die Verleihung regeln die Promotionsordnungen der Universitätsfakultäten. In der Regel hält der Geehrte anlässlich der Verleihung einen wissenschaftlichen Vortrag.
Das Ehrenpromotionsrecht für die Technischen Hochschulen wurde in Preußen durch Erlass von Kaiser Wilhelm II. erst im Oktober 1899 eingeführt.
Die Bezeichnung honoris causa (h. c.) leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet ,ehrenhalber' (ursprünglich: ,Ehren halber' oder ,der Ehre wegen'). Hat eine Person mindestens drei Würdigungen erhalten, so ist die Abkürzung h. c. mult. üblich, was für honoris causa multiplex steht, also die mehrfache Ehrendoktorwürde.
ACEC Institute Co
1201 Peachtree Street
Colony Square, Suite 200
Atlanta, Georgia 30361
United States
info@doktor-kaufen.com
http://www.doktor-kaufen.com
(Ehrendoktor kaufen, Doktor Titel, Adelstitel, Kirchentitel, Kirchendoktor) Veröffentlicht von >> ML_PR << auf dem freien Presseportal @ http://www.freie-pressemitteilungen.de - freier Content - freie Online-News
Die Ehrendoktorwürde soll in erster Linie aufgrund hervorragender Verdienste auf wissenschaftlichem Gebiet verliehen werden. Die Ehrung wird häufig anlässlich allgemeiner oder unmittelbarer Verdienste um die Hochschule oder die Fakultät verliehen, auch wenn dies in der Regel keine formale Voraussetzung ist. Ein typischer Fall ist die Auszeichnung eines herausragenden Wissenschaftlers, der sich als Gründungsdekan in besonderer Weise für die Fakultät verdient gemacht hat.[1] Häufig erfolgt die Verleihung der Ehrendoktorwürde auch aus politischen, finanziellen oder anderen Gründen, bei denen die Exzellenz der wissenschaftlichen Leistungen des Geehrten nicht immer erkennbar ist.[2] Im internationalen Vergleich handhaben deutsche Hochschulen die Verleihung eher zurückhaltend.
Die Ehrendoktorwürde ist eine Ehrung für Verdienste und kein akademischer Grad eines Doktors, der nach einem mit Hochschulprüfung abgeschlossenen Studium und Promotion durch Urkunde verliehen wird. Zur Verleihung der Ehrendoktorwürde ist keine Prüfung vorgesehen. Die Vorgehensweise und die genauen Bedingungen für die Verleihung regeln die Promotionsordnungen der Universitätsfakultäten. In der Regel hält der Geehrte anlässlich der Verleihung einen wissenschaftlichen Vortrag.
Das Ehrenpromotionsrecht für die Technischen Hochschulen wurde in Preußen durch Erlass von Kaiser Wilhelm II. erst im Oktober 1899 eingeführt.
Die Bezeichnung honoris causa (h. c.) leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet ,ehrenhalber' (ursprünglich: ,Ehren halber' oder ,der Ehre wegen'). Hat eine Person mindestens drei Würdigungen erhalten, so ist die Abkürzung h. c. mult. üblich, was für honoris causa multiplex steht, also die mehrfache Ehrendoktorwürde.
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