Denkmalgeschützte Immobilien: Historischer Charme am Puls der Zeit
Datum: Samstag, dem 23. Juni 2012
Thema: Auto Infos


Die Frage, ab wann ein Gebäude ein Denkmal ist, ist vermutlich genauso schwer zu beantworten wie die Frage, was Kunst ist. Entscheidend für die Aufnahme einer Immobilie in die Denkmalliste ist, dass es ein öffentliches Interesse an ihrem Erhalt gibt. Viele Häuser aus der Gründerzeit beispielsweise, haben einen historischen, künstlerischen oder städtebaulichen Wert, der für vergangene Epochen prägend und für folgende Generationen daher wertvoll ist. Die letzte Entscheidung über die Aufnahme eines Objektes in die Denkmalliste, trifft die zuständige Denkmalbehörde des Bundeslandes.

Die Bezeichnung Denkmal ist sehr facettenreich. Dahinter kann sich ein alter Schlosspark, genauso wie eine Brücke, eine Figur oder ein Mehrfamilienhaus in belebter Lage verbergen. Denkmäler sind nicht nur in den Augen von Künstlern oder Kulturinteressierten etwas, das bewahrt werden sollte. Auch der Staat sieht die Notwendigkeit darin, Zeitzeugen aus vergangenen Epochen zu erhalten, weil sie Auskunft darüber geben, welche kulturellen Einflüsse die Menschen zur Bauzeit des Hauses prägten oder wie sich Architektur und Handwerk entwickelt haben.

Denkmalschutz ist eigentlich Sache des Staates. Er hat die Aufgabe, alle Objekte aus der Denkmalschutzliste zu pflegen und damit dauerhaft für nachfolgende Epochen zu erhalten. Daher erleichtert der Staat Anlegern die Investition in Denkmalschutzimmobilien durch steuerliche Vergünstigungen. Sven Langbein als Geschäftsführer und Experte der Immovaria GmbH Nürnberg kann Investoren über steuerliche Vorteile, die mit dem Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie sind, beraten. Die einmaligen Kosten für die Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie zahlen sich für Investoren gleich mehrfach wieder aus. Wer eine Immobilie kauft, saniert und im Anschluss weitervermietet kann auf 12 Jahre verteilt alle Kosten, die mit dem Erhalt des Gebäudes verbunden sind, steuerlich absetzen. Grundvoraussetzung ist hier, dass der Kaufvertrag vor Beginn der Sanierungsarbeiten geschlossen wird. Außerdem können Investoren aus sanierten Denkmalimmobilien langfristig hohe Renditen erwarten.

Die Sanierung von Denkmalschutzimmobilien bedeutet keineswegs, dass der Zustand des Hauses zur Bauzeit original wiederhergestellt werden und sich der Käufer bzw. dessen künftiger Mieter mit dem Wohnstandart von vor 100 Jahren begnügen muss. Im Gegenteil sanieren Firmen wie die Immovaria GmbH Nürnberg die unter Denkmalschutz stehenden Immobilien nach neustem Komfort und energetischen Standards. Je nach Zustand des Gebäudes wird nicht nur die Bausubstanz erhalten, sondern auch ein moderner Wohnkomfort geschaffen. In zahlreichen Referenzobjekten der Immovaria GmbH in Berlin und Leipzig wurden die Wohnungen mit neuen Bädern im futuristischen Design aufgewertet. Daneben wurden Fußboden- und Handtuchheizungen eingebaut, Türen mit Echtholz verkleidet oder die alten Dielen erneuert.

Den besonderen Wert dieser Immobilien macht jedoch das historische Flair aus, das an den Räumen haftet. Dieses gilt es auch während der Sanierung unbedingt zu erhalten. Daher arbeitet die Immovaria GmbH mit Fachfirmen zusammen, die sich darauf spezialisiert haben, Originalteile aus der Bauzeit des Hauses wie Stuck, Verzierungen an der Fassade oder Ornamente stilgerecht zu renovieren. Am Ende entsteht immer eine Denkmalimmobilie, die nichts von ihrem alten Charme verloren hat und dennoch am Puls der Zeit bleibt.

(Weitere interessante Sanierung News & Sanierung Infos werden Sie auch hier auf dieser Seite finden.)

Veröffentlicht von >> Langbein << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Die Frage, ab wann ein Gebäude ein Denkmal ist, ist vermutlich genauso schwer zu beantworten wie die Frage, was Kunst ist. Entscheidend für die Aufnahme einer Immobilie in die Denkmalliste ist, dass es ein öffentliches Interesse an ihrem Erhalt gibt. Viele Häuser aus der Gründerzeit beispielsweise, haben einen historischen, künstlerischen oder städtebaulichen Wert, der für vergangene Epochen prägend und für folgende Generationen daher wertvoll ist. Die letzte Entscheidung über die Aufnahme eines Objektes in die Denkmalliste, trifft die zuständige Denkmalbehörde des Bundeslandes.

Die Bezeichnung Denkmal ist sehr facettenreich. Dahinter kann sich ein alter Schlosspark, genauso wie eine Brücke, eine Figur oder ein Mehrfamilienhaus in belebter Lage verbergen. Denkmäler sind nicht nur in den Augen von Künstlern oder Kulturinteressierten etwas, das bewahrt werden sollte. Auch der Staat sieht die Notwendigkeit darin, Zeitzeugen aus vergangenen Epochen zu erhalten, weil sie Auskunft darüber geben, welche kulturellen Einflüsse die Menschen zur Bauzeit des Hauses prägten oder wie sich Architektur und Handwerk entwickelt haben.

Denkmalschutz ist eigentlich Sache des Staates. Er hat die Aufgabe, alle Objekte aus der Denkmalschutzliste zu pflegen und damit dauerhaft für nachfolgende Epochen zu erhalten. Daher erleichtert der Staat Anlegern die Investition in Denkmalschutzimmobilien durch steuerliche Vergünstigungen. Sven Langbein als Geschäftsführer und Experte der Immovaria GmbH Nürnberg kann Investoren über steuerliche Vorteile, die mit dem Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie sind, beraten. Die einmaligen Kosten für die Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie zahlen sich für Investoren gleich mehrfach wieder aus. Wer eine Immobilie kauft, saniert und im Anschluss weitervermietet kann auf 12 Jahre verteilt alle Kosten, die mit dem Erhalt des Gebäudes verbunden sind, steuerlich absetzen. Grundvoraussetzung ist hier, dass der Kaufvertrag vor Beginn der Sanierungsarbeiten geschlossen wird. Außerdem können Investoren aus sanierten Denkmalimmobilien langfristig hohe Renditen erwarten.

Die Sanierung von Denkmalschutzimmobilien bedeutet keineswegs, dass der Zustand des Hauses zur Bauzeit original wiederhergestellt werden und sich der Käufer bzw. dessen künftiger Mieter mit dem Wohnstandart von vor 100 Jahren begnügen muss. Im Gegenteil sanieren Firmen wie die Immovaria GmbH Nürnberg die unter Denkmalschutz stehenden Immobilien nach neustem Komfort und energetischen Standards. Je nach Zustand des Gebäudes wird nicht nur die Bausubstanz erhalten, sondern auch ein moderner Wohnkomfort geschaffen. In zahlreichen Referenzobjekten der Immovaria GmbH in Berlin und Leipzig wurden die Wohnungen mit neuen Bädern im futuristischen Design aufgewertet. Daneben wurden Fußboden- und Handtuchheizungen eingebaut, Türen mit Echtholz verkleidet oder die alten Dielen erneuert.

Den besonderen Wert dieser Immobilien macht jedoch das historische Flair aus, das an den Räumen haftet. Dieses gilt es auch während der Sanierung unbedingt zu erhalten. Daher arbeitet die Immovaria GmbH mit Fachfirmen zusammen, die sich darauf spezialisiert haben, Originalteile aus der Bauzeit des Hauses wie Stuck, Verzierungen an der Fassade oder Ornamente stilgerecht zu renovieren. Am Ende entsteht immer eine Denkmalimmobilie, die nichts von ihrem alten Charme verloren hat und dennoch am Puls der Zeit bleibt.

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