Weser-Kurier (Bremen) zum Straßenbau in einem Schutzgebiet bei Bensersiel: Aus rechtsstaatlicher Sicht kann es nur einen Rückbau der Straße geben!
Datum: Dienstag, dem 22. April 2014
Thema: Auto News


Bremen (ots) - Was für eine Zwickmühle: Da existiert seit Jahren eine Umgehungsstraße um Bensersiel.

Sie vermeidet Lärm und Feinstaub, ist ein Segen für Einwohner und Urlaubsgäste. Doch die Straße ist absolut illegal, hätte nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nie gebaut werden dürfen.

Die Richter erteilten allen Tricks bei der Abgrenzung des Vogelschutzgebietes eine eindeutige Abfuhr. Und was tun Kommune und Land?

Sie scheinen den Richterspruch komplett ignorieren zu wollen. Gemeinsam versuchen sie es einfach noch mal.

Wieder soll das Vogelschutzgebiet der Straße angepasst werden und nicht umgekehrt. Sollten auf dieser Grundlage neue Bebauungspläne entstehen, müssten diese den Beteiligten wieder um die Ohren fliegen.

Dagegen steht jedoch die Macht des Faktischen. Die Straße ist ja schließlich da; ein Rückbau und eine eventuelle Neuerrichtung kämen nicht nur irrsinnig teuer, sie stellten auch neue Eingriffe in die Natur dar.

Praktische Erwägungen sprächen also eher für einen Erhalt der Trasse.

Nur würde dies einen rechtswidrigen Zustand zementieren, illegales Tun quasi nachträglich belohnen und böswillige Nachahmer geradezu animieren, Probleme mit dem Naturschutz ähnlich zu "lösen".

Aus rechtsstaatlicher Sicht kann es daher nur einen Rückbau der Straße geben.

Peter Mlodoch

Pressekontakt:

Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/2717713/weser-kurier-zum-strassenbau-in-einem-schutzgebiet-bei-bensersiel-schreibt-peter-mlodoch-im-weser von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Bremen (ots) - Was für eine Zwickmühle: Da existiert seit Jahren eine Umgehungsstraße um Bensersiel.

Sie vermeidet Lärm und Feinstaub, ist ein Segen für Einwohner und Urlaubsgäste. Doch die Straße ist absolut illegal, hätte nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nie gebaut werden dürfen.

Die Richter erteilten allen Tricks bei der Abgrenzung des Vogelschutzgebietes eine eindeutige Abfuhr. Und was tun Kommune und Land?

Sie scheinen den Richterspruch komplett ignorieren zu wollen. Gemeinsam versuchen sie es einfach noch mal.

Wieder soll das Vogelschutzgebiet der Straße angepasst werden und nicht umgekehrt. Sollten auf dieser Grundlage neue Bebauungspläne entstehen, müssten diese den Beteiligten wieder um die Ohren fliegen.

Dagegen steht jedoch die Macht des Faktischen. Die Straße ist ja schließlich da; ein Rückbau und eine eventuelle Neuerrichtung kämen nicht nur irrsinnig teuer, sie stellten auch neue Eingriffe in die Natur dar.

Praktische Erwägungen sprächen also eher für einen Erhalt der Trasse.

Nur würde dies einen rechtswidrigen Zustand zementieren, illegales Tun quasi nachträglich belohnen und böswillige Nachahmer geradezu animieren, Probleme mit dem Naturschutz ähnlich zu "lösen".

Aus rechtsstaatlicher Sicht kann es daher nur einen Rückbau der Straße geben.

Peter Mlodoch

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