KFZ-Beleuchtung und Druckerkartuschen fallen unter das ElektroG
Datum: Freitag, dem 29. August 2014
Thema: Auto Infos


-Weitere Produktgruppen müssen bei der stiftung ear registriert werden
-Kostenlose Beratung durch WEEE-FULL-SERVICE der Bitkom Servicegesellschaft

Berlin, 29. August 2014. Beleuchtungen von Kraftfahrzeugen mit austauschbaren LEDs oder Xenon-Brennern und Druckerkartuschen mit integrierten Chips fallen nach aktueller Vorgabe der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) auch unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Hersteller, Importeure und Vertreiber müssen diese Geräte für die Entsorgung bei der stiftung ear registrieren. Von dieser Praxis sind darüber hinaus weitere Geräte mit integrierten LEDs betroffen, darunter auch beleuchtete Schulranzen. "Die Zahl der betroffenen Geräte erweitert sich kontinuierlich", sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. "Welche Produkte registrierungspflichtig sind, ist immer eine Einzelfallentscheidung".

Bei Verstoß gegen die Vorgaben des ElektroG drohen Bußgelder und Abmahnungen durch Wettbewerber. Betroffene Unternehmen berät das Team des WEEE-FULL-SERVICE der Bitkom Servicegesellschaft kostenlos zu den Anforderungen des ElektroG und der Registrierung bei der stiftung ear. Das Angebot des WEEE-FULL-SERVICE umfasst darüber hinaus die Stellung einer insolvenzsicheren Garantie und Sonderkonditionen für die Entsorgung.

Weitere Informationen und kostenlose Beratung: www.bitkom-garantie.de
Die Bitkom Servicegesellschaft mbH ist ein Unternehmen des Branchenverbandes der digitalen Wirtschaft BITKOM e.V. Ihr Angebot richtet sich sowohl an Mitgliedsunternehmen als auch an alle anderen Unternehmen der IT-Branche sowie der Anwenderbranchen. Die Bitkom Servicegesellschaft bietet verschiedene Serviceleistungen: Sie betreibt die Weiterbildungseinrichtung BITKOM Akademie, führt Kongresse sowie Gemeinschaftsstände auf der CeBIT durch, bietet Sonderkonditionen für Unternehmen und deren Mitarbeiter und betreibt mit dem WEEE-FULL-SERVICE eine insolvenzsichere Ausfallbürgschaft für die Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten. Zudem beraten die Experten der Bitkom Servicegesellschaft in Fragen des Arbeits- und Vergaberechts sowie des Datenschutzes.
Bitkom Servicegesellschaft mbH
Gregor Lütjens
Albrechtstr. 10
10117 Berlin
g.luetjens@bitkom-service.de
+49 30 27576-165
http://www.bitkom-service.de

(Weitere interessante Autogas / LPG News, Infos & Tipps gibt es hier.)

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-Kostenlose Beratung durch WEEE-FULL-SERVICE der Bitkom Servicegesellschaft

Berlin, 29. August 2014. Beleuchtungen von Kraftfahrzeugen mit austauschbaren LEDs oder Xenon-Brennern und Druckerkartuschen mit integrierten Chips fallen nach aktueller Vorgabe der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) auch unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Hersteller, Importeure und Vertreiber müssen diese Geräte für die Entsorgung bei der stiftung ear registrieren. Von dieser Praxis sind darüber hinaus weitere Geräte mit integrierten LEDs betroffen, darunter auch beleuchtete Schulranzen. "Die Zahl der betroffenen Geräte erweitert sich kontinuierlich", sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. "Welche Produkte registrierungspflichtig sind, ist immer eine Einzelfallentscheidung".

Bei Verstoß gegen die Vorgaben des ElektroG drohen Bußgelder und Abmahnungen durch Wettbewerber. Betroffene Unternehmen berät das Team des WEEE-FULL-SERVICE der Bitkom Servicegesellschaft kostenlos zu den Anforderungen des ElektroG und der Registrierung bei der stiftung ear. Das Angebot des WEEE-FULL-SERVICE umfasst darüber hinaus die Stellung einer insolvenzsicheren Garantie und Sonderkonditionen für die Entsorgung.

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