Feste radeln, Feste feiern
Datum: Montag, dem 15. September 2014
Thema: Auto Infos


ADFC RLP rät zum Autoverzicht bei Feierlaune

Sonnige Tage im September und ein (hoffentlich) goldener Oktober locken ins Freie, nicht zuletzt wegen der ausgeprägten Wein- und Volksfest-Kultur in Rheinland-Pfalz. Backfischfest, Rhein in Flammen, Dürkheimer Wurstmarkt, Fest des Federweißen: "Warum die Feste statt mit dem Auto nicht mal mit dem Fahrrad besuchen?", fragt jetzt der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club - ADFC - Rheinland-Pfalz.

"Mit dem Fahrrad haben Festbesucher auch in engen Winzerdörfern keine Parkplatzprobleme. Sie können bequem auf zwei Rädern bis ins Zentrum des geselligen Geschehens rollen", so der ADFC-RLP Vorsitzende Christian von Staden. In Verbindung mit der Bahn sind auch weitere An- und Abfahrten ein Kinderspiel. "Und die Alkoholgrenze für Kraftfahrzeuge gilt nicht für Fahrradfahrer, auf dem Fahrrad liegt sie bei 1,6 Promille", erläutert von Staden. "Das ist allerdings keineswegs ein Freibrief zum Trinken!" Denn wäre der Radfahrer in einen Unfall verwickelt oder zeige er Ausfallerscheinungen, könne er den Führerschein genauso verlieren, als sei er mit dem Auto gefahren.

So geschehen einem Radler aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, der mit 1,73 Promille und ohne Licht unterwegs war. Im August verhängte das Verwaltungsgericht Neustadt in diesem Fall ein totales Fahrverbot für Auto, Mofa und Fahrrad. Es war eine Eilentscheidung, auch deshalb, weil der Mann kein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPG) vorlegte, und das Gericht davon ausging, dass er in hohem Maße an Alkohol gewöhnt sei. Der ADFC-RLP-Vorsitzende von Staden hält das Urteil für unverhältnismäßig. Denn wäre der Mann mit dem Auto in eine Kontrolle geraten, wäre ihm das Fahrradfahren nicht verboten worden. Außerdem könnten nach diesem Urteil Betrunkene auf die Idee verfallen, lieber das Auto zu nehmen. Denn wenn dann der Führerschein weg wäre, könnten sie wenigstens noch mit dem Rad fahren. Nähere Informationen zum ADFC Rheinland-Pfalz e.V. unter www.adfc-rlp.de
adfc-rlp (http://adfc-rlp.de)
ADFC Rheinland-Pfalz e.V., mit Geschäftsstelle in Mainz, ist ein Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. Er gliedert sich in 13 Kreisverbände von Bad Dürkheim bis Worms und zählt derzeit rund 3.600 Mitglieder. Als Interessenvertretung der Fahrradfahrer setzt er sich für die konsequente Förderung des Radverkehrs ein. Nicht nur in der Freizeit und im Urlaub, sondern auch im Alltagsverkehr sieht er das Fahrrad als das Verkehrsmittel mit den größten Vorteilen an.
ADFC RLP
Christina Wassenberg
An der Kirchenpforte 15
55128 Mainz
06131/37 11 08

http://www.adfc-rlp.de

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Marion Raschka Marion Raschka
Rheinstraße 22
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ADFC RLP rät zum Autoverzicht bei Feierlaune

Sonnige Tage im September und ein (hoffentlich) goldener Oktober locken ins Freie, nicht zuletzt wegen der ausgeprägten Wein- und Volksfest-Kultur in Rheinland-Pfalz. Backfischfest, Rhein in Flammen, Dürkheimer Wurstmarkt, Fest des Federweißen: "Warum die Feste statt mit dem Auto nicht mal mit dem Fahrrad besuchen?", fragt jetzt der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club - ADFC - Rheinland-Pfalz.

"Mit dem Fahrrad haben Festbesucher auch in engen Winzerdörfern keine Parkplatzprobleme. Sie können bequem auf zwei Rädern bis ins Zentrum des geselligen Geschehens rollen", so der ADFC-RLP Vorsitzende Christian von Staden. In Verbindung mit der Bahn sind auch weitere An- und Abfahrten ein Kinderspiel. "Und die Alkoholgrenze für Kraftfahrzeuge gilt nicht für Fahrradfahrer, auf dem Fahrrad liegt sie bei 1,6 Promille", erläutert von Staden. "Das ist allerdings keineswegs ein Freibrief zum Trinken!" Denn wäre der Radfahrer in einen Unfall verwickelt oder zeige er Ausfallerscheinungen, könne er den Führerschein genauso verlieren, als sei er mit dem Auto gefahren.

So geschehen einem Radler aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, der mit 1,73 Promille und ohne Licht unterwegs war. Im August verhängte das Verwaltungsgericht Neustadt in diesem Fall ein totales Fahrverbot für Auto, Mofa und Fahrrad. Es war eine Eilentscheidung, auch deshalb, weil der Mann kein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPG) vorlegte, und das Gericht davon ausging, dass er in hohem Maße an Alkohol gewöhnt sei. Der ADFC-RLP-Vorsitzende von Staden hält das Urteil für unverhältnismäßig. Denn wäre der Mann mit dem Auto in eine Kontrolle geraten, wäre ihm das Fahrradfahren nicht verboten worden. Außerdem könnten nach diesem Urteil Betrunkene auf die Idee verfallen, lieber das Auto zu nehmen. Denn wenn dann der Führerschein weg wäre, könnten sie wenigstens noch mit dem Rad fahren. Nähere Informationen zum ADFC Rheinland-Pfalz e.V. unter www.adfc-rlp.de
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