Kostenlose Überprüfung von Hartz-IV-Bescheiden: www.mehr-hartz4.net
Datum: Donnerstag, dem 19. März 2015
Thema: Auto Infos


Ein Service des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e.V.

18. März 2015. Seit heute gibt es beim Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD) eine neue Webseite für Hartz-IV-Emfänger. Die vielen Anfragen von Bedürftigen habe diesen Schritt notwendig gemacht, so Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DSD (www.gegendiskriminierung.de). Noch immer gäbe es einen hohen Beratungsbedarf zu falschen Bescheiden und verhängten Sanktionen.

Der DSD bietet schon seit langem eine kostenlose Überprüfung von Hartz-IV-Bescheiden an, die Akzeptanz ist entsprechend hoch. Um dem wachsenden Bedürfnis nach einer Überprüfung Rechnung zu tragen, hat sich der DSD entschieden, sein Angebot für Leistungsempfänger von Hartz IV auf einer externen Internet-Seite noch einmal ins Netz zu stellen. Unter www.mehr-hartz4.net bietet der Verein schnelle und kostenlose Hilfe an. Uwe Hoffmann, ehrenamtlicher Geschäftsführer des DSD: "Es gibt leider noch immer eine Fehlerquote von über 50 Prozent bei den Bescheiden. Gerade bei den Themen Einkommensberechnung, Wohnung, Bedarfsgemeinschaften oder Rückforderungen stellen unsere Vertrauensanwälte immer wieder Fehler fest, die den Bedürftigen bares Geld kosten."

Ob der Hartz-IV-Bescheid tatsächlich korrekt ist, prüfen die Vertrauensanwälte des DSD. Für den Leistungsempfänger entstehen dadurch keine Kosten.

Der DSD kümmert sich auf seiner neuen Seite auch intensiv um sanktionierte Hartz-IV-Bezieher. Immer dann, wenn ein Leistungsempfänger gegen auferlegte Pflichten verstößt, muss er mit einer Sanktion rechnen. Das bedeutet nichts anderes als eine Kürzung der Leistung, sprich: des Geldes. "Das sehen wir aber sehr problematisch.", sagt der DSD-Geschäftsführer. "Der Gesetzgeber hat einen ganzen Katalog von Sanktionsmitteln zusammengestellt, sortiert nach Art und Schwere der Pflichtverletzung. Das Problem, das dabei immer verkannt wird: Jede Kürzung des Hartz-IV-Satzes setzt den Betroffenen unter das Existenzminimum. Für mich persönlich ist das verfassungswidrig." Auf der nun ausgegliederten Seite www.mehr-hartz4.net steht den Leistungsempfängern ein eigenes Tool zur Verfügung, mit dem sie schnellen und unkomplizierten Kontakt zum Verein und den Vertrauensanwälten aufnehmen können.
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.

Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.

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Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.
Uwe Hoffmann
Oberlauengasse 3a
07743 Jena
03641 876 11 59

http://www.gegendiskriminierung.de

Pressekontakt:
All4Press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
info@all4press.de
0361 55 06 710
http://www.all4press.de

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18. März 2015. Seit heute gibt es beim Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD) eine neue Webseite für Hartz-IV-Emfänger. Die vielen Anfragen von Bedürftigen habe diesen Schritt notwendig gemacht, so Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DSD (www.gegendiskriminierung.de). Noch immer gäbe es einen hohen Beratungsbedarf zu falschen Bescheiden und verhängten Sanktionen.

Der DSD bietet schon seit langem eine kostenlose Überprüfung von Hartz-IV-Bescheiden an, die Akzeptanz ist entsprechend hoch. Um dem wachsenden Bedürfnis nach einer Überprüfung Rechnung zu tragen, hat sich der DSD entschieden, sein Angebot für Leistungsempfänger von Hartz IV auf einer externen Internet-Seite noch einmal ins Netz zu stellen. Unter www.mehr-hartz4.net bietet der Verein schnelle und kostenlose Hilfe an. Uwe Hoffmann, ehrenamtlicher Geschäftsführer des DSD: "Es gibt leider noch immer eine Fehlerquote von über 50 Prozent bei den Bescheiden. Gerade bei den Themen Einkommensberechnung, Wohnung, Bedarfsgemeinschaften oder Rückforderungen stellen unsere Vertrauensanwälte immer wieder Fehler fest, die den Bedürftigen bares Geld kosten."

Ob der Hartz-IV-Bescheid tatsächlich korrekt ist, prüfen die Vertrauensanwälte des DSD. Für den Leistungsempfänger entstehen dadurch keine Kosten.

Der DSD kümmert sich auf seiner neuen Seite auch intensiv um sanktionierte Hartz-IV-Bezieher. Immer dann, wenn ein Leistungsempfänger gegen auferlegte Pflichten verstößt, muss er mit einer Sanktion rechnen. Das bedeutet nichts anderes als eine Kürzung der Leistung, sprich: des Geldes. "Das sehen wir aber sehr problematisch.", sagt der DSD-Geschäftsführer. "Der Gesetzgeber hat einen ganzen Katalog von Sanktionsmitteln zusammengestellt, sortiert nach Art und Schwere der Pflichtverletzung. Das Problem, das dabei immer verkannt wird: Jede Kürzung des Hartz-IV-Satzes setzt den Betroffenen unter das Existenzminimum. Für mich persönlich ist das verfassungswidrig." Auf der nun ausgegliederten Seite www.mehr-hartz4.net steht den Leistungsempfängern ein eigenes Tool zur Verfügung, mit dem sie schnellen und unkomplizierten Kontakt zum Verein und den Vertrauensanwälten aufnehmen können.
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