KfZ Versicherungswechsel bis 30.11
Datum: Mittwoch, dem 29. September 2010
Thema: Auto Infos


KfZ Versicherungswechsel bis 30.11 möglich

Üblicherweise enden die Laufzeiten für Kraftfahrzeugversicherungen zum 31.12. eines jeden Jahres. Wer daher plant, seinen Anbieter zu wechseln, der muss seine alte Police bis zum 30.11. kündigen.

Der häufigste Grund für einen Anbieterwechsel ist sicherlich, dass der Kunde bei einem anderen Versicherer günstigere Konditionen erhält. Ein Versicherungsvergleich, beispielsweise auf kfzversicherungsvergleich.org, lohnt sich in jedem Falle. Oft bieten Versicherer diverse Rabatte an, beispielsweise für geringe Fahrleistung, Unterbringung des Fahrzeugs in der Garage oder ähnliches. Ein Kriterium ist oft auch, ob man noch andere Versicherungsverträge bei einer Versicherungsgesellschaft unterhält, dann lassen sich oft Sonderkonditionen erzielen. Im Internet werden auf diversen Seiten KfZ-Versicherungsvergleiche angeboten. Plant man einen Wechsel sollt man daher einen Tarifvergleich auf der Internetseite http://kfzversicherungsvergleich.org, vornehmen.

Wer sich also entschlossen hat, seine Autoversicherung ab dem 1.1. des nächsten Jahres bei einer neuen Versicherungsgesellschaft zu unterhalten, für den ist der 30.11. wichtiger Tag. Ohne weitere Angabe von Gründen, kann bis zu diesem Tag eine reguläre Kündigung des bestehenden Vertrages ausgesprochen werden. Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe der Versicherungsnummer und des Autokennzeichens erfolgen. Wer sichergehen möchte, dass die Kündigung auch wirklich bei der betreffenden Gesellschaft eingegangen ist, kann das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden. Dann hält der Kunde mit Erhalt des Rückscheines die Bestätigung über den Eingang der Kündigung in Händen. Fällt der 30.11. auf einen Sonntag, so ist der Eingang der Kündigung am darauffolgenden Werktag ausreichend. Das heißt, ist der 30.11. ein Sonntag, reicht es aus, wenn die Kündigung bei der Versicherungsgesellschaft am Montag, dem 1.12. eingeht.

Zu dem jährlich möglichen Kündigungsrecht des Vertrages vor Vertragsverlängerung gibt es noch zwei andere Optionen, bei denen man seine KfZ-Versicherung kündigen kann. Es gibt ein Sonderkündigungsrecht im Schadenfall, dabei haben sowohl die Versicherungsgesellschaft als auch der Versicherte ein Kündigungsrecht. Darüber hinaus kann bei einer Beitragserhöhung des Versicherers eine Kündigung ausgesprochen werden, ebenso bei einem Fahrzeugwechsel, einer Änderung der Regionalklasse oder bei einer Änderung der Vertragsbedingungen. Auch hier lohnt vorher ein Tarifvergleich auf http://kfzversicherungsvergleich.org.
Unser Portal bietet weitaus mehr, als die sonst für mittelständische Unternehmen üblichen Informationen. Besonders mit dem individuellen Vergleich. Auch das Lexikon gehört zu dem kostenlosen Service. Mit hohem fachlichem Know-how sorgt das Portal für umfangreiche Informationen. Unser Portal informiert über die täglichen sowie nicht alltäglichen Fragen und behandelt alle Fachthemen.
Finzel Internetmarketing
Andre Finzel
Am Schulacker 2
64846
Gross-Zimmern
webpower123@hotmail.de
06071/826438
http://kfzversicherungsvergleich.org


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Der häufigste Grund für einen Anbieterwechsel ist sicherlich, dass der Kunde bei einem anderen Versicherer günstigere Konditionen erhält. Ein Versicherungsvergleich, beispielsweise auf kfzversicherungsvergleich.org, lohnt sich in jedem Falle. Oft bieten Versicherer diverse Rabatte an, beispielsweise für geringe Fahrleistung, Unterbringung des Fahrzeugs in der Garage oder ähnliches. Ein Kriterium ist oft auch, ob man noch andere Versicherungsverträge bei einer Versicherungsgesellschaft unterhält, dann lassen sich oft Sonderkonditionen erzielen. Im Internet werden auf diversen Seiten KfZ-Versicherungsvergleiche angeboten. Plant man einen Wechsel sollt man daher einen Tarifvergleich auf der Internetseite http://kfzversicherungsvergleich.org, vornehmen.

Wer sich also entschlossen hat, seine Autoversicherung ab dem 1.1. des nächsten Jahres bei einer neuen Versicherungsgesellschaft zu unterhalten, für den ist der 30.11. wichtiger Tag. Ohne weitere Angabe von Gründen, kann bis zu diesem Tag eine reguläre Kündigung des bestehenden Vertrages ausgesprochen werden. Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe der Versicherungsnummer und des Autokennzeichens erfolgen. Wer sichergehen möchte, dass die Kündigung auch wirklich bei der betreffenden Gesellschaft eingegangen ist, kann das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden. Dann hält der Kunde mit Erhalt des Rückscheines die Bestätigung über den Eingang der Kündigung in Händen. Fällt der 30.11. auf einen Sonntag, so ist der Eingang der Kündigung am darauffolgenden Werktag ausreichend. Das heißt, ist der 30.11. ein Sonntag, reicht es aus, wenn die Kündigung bei der Versicherungsgesellschaft am Montag, dem 1.12. eingeht.

Zu dem jährlich möglichen Kündigungsrecht des Vertrages vor Vertragsverlängerung gibt es noch zwei andere Optionen, bei denen man seine KfZ-Versicherung kündigen kann. Es gibt ein Sonderkündigungsrecht im Schadenfall, dabei haben sowohl die Versicherungsgesellschaft als auch der Versicherte ein Kündigungsrecht. Darüber hinaus kann bei einer Beitragserhöhung des Versicherers eine Kündigung ausgesprochen werden, ebenso bei einem Fahrzeugwechsel, einer Änderung der Regionalklasse oder bei einer Änderung der Vertragsbedingungen. Auch hier lohnt vorher ein Tarifvergleich auf http://kfzversicherungsvergleich.org.
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