Neuer Pflegebegriff gibt keine Hinweise zur notwendigen Personalausstattung / bpa fordert Entwicklung eines Personalbemessungssystems!
Datum: Donnerstag, dem 28. Mai 2015
Thema: Auto News


Berlin (ots) - Die personelle Ausstattung eines Pflegeheims ist in Verträgen auf Landesebene zwischen Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und dem einzelnen Pflegeheim geregelt.

Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es bei gleichen Anforderungen an die Pflege und Betreuung jedoch erhebliche Unterschiede.

Können sich in Bayern etwa 41 Mitarbeiter um 100 Bewohner eines Pflegeheims kümmern, müssen diese Aufgaben in Brandenburg von etwa 31 Mitarbeitern erbracht werden.

In allen 16 Bundesländern beträgt der Anteil der Fachkräfte ca. 50 Prozent.

Diese Situation wird sich auch durch die bevorstehende Einführung des neuen Pflegebegriffs nicht verbessern, da dieser nur den Grad der Selbstständigkeit beschreibt, jedoch keine Aussagen zu dem für die personelle Besetzung wichtigen individuellen Bedarf der pflegebedürftigen Menschen trifft.

Damit würde es auch künftig bei der höchst unterschiedlichen personellen Ausstattung in den 16 Bundesländern bleiben.

Abhilfe schaffen kann nur die Entwicklung eines Personalbemessungssystems, welches den individuellen Bedarf der pflegebedürftigen Menschen berücksichtigt und Hinweise auf eine tatsächlich notwendige Personalausstattung liefert.

Hierbei ist es dann auch erforderlich, ausgehend vom tatsächlichen Bedarf der pflegebedürftigen Menschen qualitative Vorgaben zu einem sinnvollen Verhältnis von Fachkräften und Pflege- und Betreuungskräften vereinbaren zu können.

Die heutige Fachkraftquote von 50 % wird seit Jahrzehnten festgeschrieben, ohne dass sie einen nachvollziehbaren konkreten Bezug zu dem Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Menschen hat.

"Die heutige Fachkraftquote begründet sich nicht dadurch, dass sie häufiger kontrolliert wird. Wir brauchen eine inhaltliche Begründung in Verbindung mit einem einvernehmlich von Sozialhilfeträgern, Pflegekassen und Heimbetreibern akzeptierten Personalbemessungssystem.

Der Einsatz von Mitarbeitern und in besonderem Maß der von Fachkräften muss künftig vom nachvollziehbaren Bedarf der Bewohner abhängig gemacht werden, nicht aber von pauschalen einseitigen Anforderungen der Bundesländer", so Bernd Meurer anlässlich der Fachtagung der überregional tätigen Trägergruppen im bpa.

"Wichtig ist die nachvollziehbar gute Pflege und Betreuung, nicht die Quote. Gute Pflege braucht mehr Zeit!"

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege).

Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Für Rückfragen: Herbert Mauel, Geschäftsführer, Tel.: 030/30 87 88
60, www.bpa.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/3032418, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Die personelle Ausstattung eines Pflegeheims ist in Verträgen auf Landesebene zwischen Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und dem einzelnen Pflegeheim geregelt.

Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es bei gleichen Anforderungen an die Pflege und Betreuung jedoch erhebliche Unterschiede.

Können sich in Bayern etwa 41 Mitarbeiter um 100 Bewohner eines Pflegeheims kümmern, müssen diese Aufgaben in Brandenburg von etwa 31 Mitarbeitern erbracht werden.

In allen 16 Bundesländern beträgt der Anteil der Fachkräfte ca. 50 Prozent.

Diese Situation wird sich auch durch die bevorstehende Einführung des neuen Pflegebegriffs nicht verbessern, da dieser nur den Grad der Selbstständigkeit beschreibt, jedoch keine Aussagen zu dem für die personelle Besetzung wichtigen individuellen Bedarf der pflegebedürftigen Menschen trifft.

Damit würde es auch künftig bei der höchst unterschiedlichen personellen Ausstattung in den 16 Bundesländern bleiben.

Abhilfe schaffen kann nur die Entwicklung eines Personalbemessungssystems, welches den individuellen Bedarf der pflegebedürftigen Menschen berücksichtigt und Hinweise auf eine tatsächlich notwendige Personalausstattung liefert.

Hierbei ist es dann auch erforderlich, ausgehend vom tatsächlichen Bedarf der pflegebedürftigen Menschen qualitative Vorgaben zu einem sinnvollen Verhältnis von Fachkräften und Pflege- und Betreuungskräften vereinbaren zu können.

Die heutige Fachkraftquote von 50 % wird seit Jahrzehnten festgeschrieben, ohne dass sie einen nachvollziehbaren konkreten Bezug zu dem Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Menschen hat.

"Die heutige Fachkraftquote begründet sich nicht dadurch, dass sie häufiger kontrolliert wird. Wir brauchen eine inhaltliche Begründung in Verbindung mit einem einvernehmlich von Sozialhilfeträgern, Pflegekassen und Heimbetreibern akzeptierten Personalbemessungssystem.

Der Einsatz von Mitarbeitern und in besonderem Maß der von Fachkräften muss künftig vom nachvollziehbaren Bedarf der Bewohner abhängig gemacht werden, nicht aber von pauschalen einseitigen Anforderungen der Bundesländer", so Bernd Meurer anlässlich der Fachtagung der überregional tätigen Trägergruppen im bpa.

"Wichtig ist die nachvollziehbar gute Pflege und Betreuung, nicht die Quote. Gute Pflege braucht mehr Zeit!"

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.

Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege).

Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.

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Für Rückfragen: Herbert Mauel, Geschäftsführer, Tel.: 030/30 87 88
60, www.bpa.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/17920/3032418, Autor siehe obiger Artikel.

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