e service check GmbH, BGV A3 Prüfungen Bundesweit
Datum: Freitag, dem 07. Januar 2011
Thema: Auto Infos


BGV A3, E Check, DIN VDE 0100 0105 0701 0702 0751 0113, TRBS, UVV, GUV VA3, BetrSichV BGV A3 Prüfungen, Wärmebilder, Thermografie, BGVA3

Ihr Partner für Sicherheitsprüfungen nach BGV A3, TRBS, DIN VDE 0701 0702 0751 0100 0105 0113, UVV, GUV VA3, BetrSichV

E+Service+Check GmbH ist Ihr zuverlässiger Partner für Prüfung von:

* ortsveränderlichen elektrischen Geräten und Betriebsmittel nach BGV A3, TRBS, DIN VDE 0701 0702, UVV, GUV VA3, BetrSichV, E Check
* ortsfesten Geräten und Anlagen (Haupt u. Unterverteilungen) nach BGV A3, TRBS, DIN VDE 0100 0105 0113, UVV, GUV VA3, BetrSichV, E Check
* medizinischen Geräten und Pflegebetten nach BGV A3, TRBS, DIN 0751, UVV, BetrSichV, E Check, TRBS
* Arbeitsmaschinen nach BGV A3, TRBS, DIN VDE 0113, UVV, BetrSichV, E Check, TRBS
* kraftbetätigten Fenstern Türen und Toren nach BGR 232, BetrSichV, TRBS
* Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111

In den sich ständig verändernden Märkten ist die kontinuierliche Weiterbildung und Anpassung an die neuen Techniken der Schlüssel zum Erfolg. Unsere Aufgabe besteht darin, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie öffentliche Organisationen und Einrichtungen zu entlasten, indem wir Ihnen Arbeit abnehmen, die nicht direkt zu ihrem Kerngeschäft gehört. Durch die Vergabe der Prüfung kann ein Unternehmen dauerhaft die Prüfkosten senken und langfristig das Risiko eines Stillstandes oder eines Ausfalles von Betriebsmitteln, Gebäuden und Anlagen eliminieren. Deshalb sind unsere Dienstleistungen überall gefragt: im Maschinenbau, in der chemischen Industrie, bei Banken, Flughäfen, Hotellerie und Gastronomie, in Krankenhäusern, Schulen, Universitäten und kommunalen Einrichtungen.

Wir beraten Sie gerne rund um die Themen: UVV Prüfungen, BGV A3, BGR 232, DIN VDE 0701 0702 0751 0100 0105 0113, DIN VDE Prüfung, BGV A3 Prüfung, Elektrotechnik, E Check, Prüfung ortsfester ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Prüfung von Stromkreisen, RCD (FI) Schutzschalter, Haupt und Unterverteilungen, Arbeitsmaschinen nach BGV A3 DIN VDE, medizinischen Geräten und Pflegebetten nach BGV A3, E Check, DIN VDE, TRBS 1201, BGV A3 Prüfprotokolle, BGV A3 Prüfristen, BGV A3 Meßgeräte, TRBS 1111.
mehr unter: http://www.e-service-check.de

Für Gewerbetreibende
Tore und Türen unterliegen im allgemeinen den sicherheitstechnischen Bestimmungen. Die Richtlinie BGR 232 (bisherige ZH1/494) für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore schreibt eine erste Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine mindestens jährlich durchzuführende Folgeprüfung durch sachkundige Personen verbindlich vor. Die §§ 28 und 29 der UVV, die Allgemeinen VBG-Vorschriften in § 24 und § 120a sowie die Arbeitsstättenverordnung in § 9 ff. nehmen darauf direkt Bezug. Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab. Nur durch einen gut funktionierenden Service wird der Sollzustand Ihrer Toranlage erhalten. Um Tore und Türen in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand bedienen und führen zu können, sollten diese regelmäßig gewartet und auf Funktion überprüft werden.

E+SERVICE+CHECK gewährleistet mit seinen qualifizierten, erfahrenen Kundendienstmonteuren die sachkundige Ausführung und sorgt bei Ihrer Tor- bzw. Türanlage:

* für höchste Betriebssicherheit
* für eine längere Lebensdauer
* für die Früherkennung von Verschleißerscheinungen (weniger Reparaturen)

TIPP!
Es gibt für elektrisch betriebene Tore einen so genannten "TÜV", wie auch für Ihr Auto. D.h. mindestens 1 x jährlich erfolgt eine Prüfung aller sicherheitsrelevanten Anforderungen verbunden mit einer fachlichen Wartung (notwendige Einstellarbeiten werden vorgenommen und alle Bauteile auf einwandfreie Funktion kontrolliert). Ihr Tor wird also auf "Herz und Nieren" überprüft. Gerne übernehmen wir das für Sie!

Prüfung
Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (befähigte Personen). Nach derzeitiger Auffassung ist davon auszugehen, dass die Aufgaben der befähigten Personen für die nachstehend aufgeführten Prüfungen durch die dort genannten Personen wahrgenommen werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind bisherige Praxis und entsprechen den Regeln der Technik. Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Durchführung der Prüfung ist zu dokumentieren, d.h. es müssen Prüfbücher angelegt sein, Prüfplaketten dienen der Sichtbarkeit einer erfolgten Prüfung. ("Quellenbezug aus der BGR 232")

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e service check
Langguth
Nebraer Str. 19a
06636 Laucha / Unstrut
49 (0)34462 6980-73

http://e-service-check.de

Pressekontakt:
Internet Medien Servive
Janina Häfner
Henschelstr 7
63477
Maintal
info@ims-agentur.de
06181-4241024
http://internet-medien-service.de

(Interessante Hotel News, Infos & Tipps @ Hotel-Info-247.de.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


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* ortsveränderlichen elektrischen Geräten und Betriebsmittel nach BGV A3, TRBS, DIN VDE 0701 0702, UVV, GUV VA3, BetrSichV, E Check
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* medizinischen Geräten und Pflegebetten nach BGV A3, TRBS, DIN 0751, UVV, BetrSichV, E Check, TRBS
* Arbeitsmaschinen nach BGV A3, TRBS, DIN VDE 0113, UVV, BetrSichV, E Check, TRBS
* kraftbetätigten Fenstern Türen und Toren nach BGR 232, BetrSichV, TRBS
* Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111

In den sich ständig verändernden Märkten ist die kontinuierliche Weiterbildung und Anpassung an die neuen Techniken der Schlüssel zum Erfolg. Unsere Aufgabe besteht darin, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie öffentliche Organisationen und Einrichtungen zu entlasten, indem wir Ihnen Arbeit abnehmen, die nicht direkt zu ihrem Kerngeschäft gehört. Durch die Vergabe der Prüfung kann ein Unternehmen dauerhaft die Prüfkosten senken und langfristig das Risiko eines Stillstandes oder eines Ausfalles von Betriebsmitteln, Gebäuden und Anlagen eliminieren. Deshalb sind unsere Dienstleistungen überall gefragt: im Maschinenbau, in der chemischen Industrie, bei Banken, Flughäfen, Hotellerie und Gastronomie, in Krankenhäusern, Schulen, Universitäten und kommunalen Einrichtungen.

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Tore und Türen unterliegen im allgemeinen den sicherheitstechnischen Bestimmungen. Die Richtlinie BGR 232 (bisherige ZH1/494) für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore schreibt eine erste Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine mindestens jährlich durchzuführende Folgeprüfung durch sachkundige Personen verbindlich vor. Die §§ 28 und 29 der UVV, die Allgemeinen VBG-Vorschriften in § 24 und § 120a sowie die Arbeitsstättenverordnung in § 9 ff. nehmen darauf direkt Bezug. Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab. Nur durch einen gut funktionierenden Service wird der Sollzustand Ihrer Toranlage erhalten. Um Tore und Türen in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand bedienen und führen zu können, sollten diese regelmäßig gewartet und auf Funktion überprüft werden.

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* für höchste Betriebssicherheit
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TIPP!
Es gibt für elektrisch betriebene Tore einen so genannten "TÜV", wie auch für Ihr Auto. D.h. mindestens 1 x jährlich erfolgt eine Prüfung aller sicherheitsrelevanten Anforderungen verbunden mit einer fachlichen Wartung (notwendige Einstellarbeiten werden vorgenommen und alle Bauteile auf einwandfreie Funktion kontrolliert). Ihr Tor wird also auf "Herz und Nieren" überprüft. Gerne übernehmen wir das für Sie!

Prüfung
Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (befähigte Personen). Nach derzeitiger Auffassung ist davon auszugehen, dass die Aufgaben der befähigten Personen für die nachstehend aufgeführten Prüfungen durch die dort genannten Personen wahrgenommen werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind bisherige Praxis und entsprechen den Regeln der Technik. Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Durchführung der Prüfung ist zu dokumentieren, d.h. es müssen Prüfbücher angelegt sein, Prüfplaketten dienen der Sichtbarkeit einer erfolgten Prüfung. ("Quellenbezug aus der BGR 232")

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