Tückische Gefahr auf der Straße - Klaffende Löcher im Asphalt
Datum: Dienstag, dem 25. Januar 2011
Thema: Auto Infos


Nach dem schneereichen, kalten Winter gleichen die Straßen in ganz Deutschland einem Schweizer Käse. Frost und zwischenzeitliches Tauwetter haben tiefe Löcher in den Asphalt gerissen. Schlaglöcher prägen allerorts das Straßenbild und belasten Reifen, Stoßdämpfer und Achsen. Das Internetportal geld.de informiert über die Konsequenzen des geschädigten Straßenbelags für die Autofahrer.

Kommunen und Landkreise sind verpflichtet, die Straßen in ihrem Zuständigkeitsbereich in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Sollte das sofortige Beseitigen der Fahrbahnschäden nicht möglich sein, haben sie für entsprechende Warn- und Schutzmaßnahmen zu sorgen. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie die alleinige Verantwortung tragen, sollten Fahrzeuge durch Schlaglöcher Schaden nehmen. Laut Straßenverkehrsordnung müssen Autofahrer ihre Geschwindigkeit an die gegebenen Straßenverhältnisse anpassen. Selbst die KFZ Versicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung der durch Schlaglöcher verursachten Schäden nur bei Vollkasko. Je nach Fall besteht zwar zudem die Möglichkeit, die zuständige verkehrssicherungspflichtige Behörde auf Schadensersatz zu verklagen, dafür ist jedoch korrekte und vollständige Beweissicherung erforderlich. Neben Fotos von Schaden und Straßenzustand, muss zudem die Polizei informiert werden, deren Protokoll zusammen mit der Schadensmeldung und dem Kostenvoranschlag der Werkstatt eingereicht werden muss. Dies garantiert jedoch noch keinen Erfolg bei einer Klage auf Erstattung der Kosten. Urteile in solchen Fällen variieren auf Grund der unterschiedlichen Sachlage stark. Hätte der Schaden zudem durch eine geringere Geschwindigkeit verhindert werden können, muss der Geschädigte häufig einen Teil der Kosten selbst tragen. Wurden aufgestellte Warnschilder ignoriert, bleiben Autofahrer sogar auf den gesamten Kosten sitzen.

Weitere Informationen:
http://blog.geld.de/kfz-versicherung/wer-haftet-beim-schlaglochschaden/331090.html

Kontakt:

GELD.de GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-3843
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister.de

Die Unister-Gruppe vermarktet und betreibt erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Finanzbereich wie kredit.de und www.geld.de. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Versicherung mit private-krankenversicherung.de, versicherungen.de und Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten. Außerdem können Bank- und Finanzdienstleistungen bei auvito.de, dem kostenlosen Online-Auktionshaus, ersteigert werden. Aktuelle Aktienkurse und Unternehmensmeldungen können auf boersennews.de abgerufen werden.

Veröffentlicht von >> Unister << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Nach dem schneereichen, kalten Winter gleichen die Straßen in ganz Deutschland einem Schweizer Käse. Frost und zwischenzeitliches Tauwetter haben tiefe Löcher in den Asphalt gerissen. Schlaglöcher prägen allerorts das Straßenbild und belasten Reifen, Stoßdämpfer und Achsen. Das Internetportal geld.de informiert über die Konsequenzen des geschädigten Straßenbelags für die Autofahrer.

Kommunen und Landkreise sind verpflichtet, die Straßen in ihrem Zuständigkeitsbereich in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Sollte das sofortige Beseitigen der Fahrbahnschäden nicht möglich sein, haben sie für entsprechende Warn- und Schutzmaßnahmen zu sorgen. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie die alleinige Verantwortung tragen, sollten Fahrzeuge durch Schlaglöcher Schaden nehmen. Laut Straßenverkehrsordnung müssen Autofahrer ihre Geschwindigkeit an die gegebenen Straßenverhältnisse anpassen. Selbst die KFZ Versicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung der durch Schlaglöcher verursachten Schäden nur bei Vollkasko. Je nach Fall besteht zwar zudem die Möglichkeit, die zuständige verkehrssicherungspflichtige Behörde auf Schadensersatz zu verklagen, dafür ist jedoch korrekte und vollständige Beweissicherung erforderlich. Neben Fotos von Schaden und Straßenzustand, muss zudem die Polizei informiert werden, deren Protokoll zusammen mit der Schadensmeldung und dem Kostenvoranschlag der Werkstatt eingereicht werden muss. Dies garantiert jedoch noch keinen Erfolg bei einer Klage auf Erstattung der Kosten. Urteile in solchen Fällen variieren auf Grund der unterschiedlichen Sachlage stark. Hätte der Schaden zudem durch eine geringere Geschwindigkeit verhindert werden können, muss der Geschädigte häufig einen Teil der Kosten selbst tragen. Wurden aufgestellte Warnschilder ignoriert, bleiben Autofahrer sogar auf den gesamten Kosten sitzen.

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