Detlef Scheele, Chef der Bundesagentur für Arbeit, fordert einheitliche Sanktionen und Vereinfachen bei den Hinzuverdienstgrenzen!
Datum: Samstag, dem 12. Mai 2018
Thema: Auto News


Detlef Scheele zur Grundsicherung:

Düsseldorf (ots) - Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, hat weitreichende Hartz-IV-Reformen gefordert. So müsse es etwa einheitliche Sanktionen für Erwachsene und Jugendliche geben und Vereinfachen bei den Hinzuverdienstgrenzen für Aufstocker.

"Ich plädiere für die Vereinheitlichung der Hinzuverdienstgrenzen, um bei den Aufstockerleistungen den bürokratischen Aufwand zu verringern", sagte Scheele der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe).

Im Moment seien die ersten 100 Euro Zuverdienst in der Grundsicherung anrechnungsfrei. Nach diesem Muster könne man insgesamt auch bei darüber liegenden Beträgen verfahren.

"Wir brauchen ein paar wenige feste Beträge, statt für jeden einzelnen Aufstocker variable Grenzen beachten zu müssen", sagte der BA-Chef. Einheitliche Regeln solle es zudem auch für die Anrechnung von Vermögen geben. "Das würde uns die Arbeit enorm erleichtern und es müsste weniger Geld in den Verwaltungsetat umgeschichtet werden", so Scheele.

Er fügte hinzu: "Einheitliche Sanktionsregeln für Jugendliche und Erwachsene hingegen könnten uns dabei helfen, junge Menschen im Vermittlungsprozess nicht zu verlieren. Es ist niemandem geholfen, wenn ein junger Mensch seine Wohnung verliert, wenn bei der zweiten Pflichtverletzung seine Miete nicht mehr übernommen wird", sagte Scheele.

Zur Debatte um den Begriff Hartz IV sagte er: "Wir brauchen keinen neuen Namen, denn die Leistung heißt ja eigentlich Grundsicherung. Das trifft es auch genau: Sie ist die letzte Sicherung, die der Staat bereithält, wenn jemand sich selbst nicht mehr helfen kann."

Ihm sei schon wohler, wenn alle Politiker, die sich gerade darüber aufregten, den Begriff Hartz IV nicht mehr benutzten, sondern Grundsicherung sagen würden, so Scheele.

www.rp-online.de

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell

VdKTV / vdK-TV: Arbeitslosengeld I, Grundsicherung, Hartz IV: Was ist was?
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 24.02.2014):

Zitat: "Früher gab es die „Stütze", die Arbeitslosenunterstützung oder, noch früher, die Krisenunterstützung.

Heute gibt es Arbeitslosengeld 1 (ALG 1), Hartz IV oder Grundsicherung.

Die einen müssen sich tagtäglich damit befassen, für andere sind es rätselhafte Begriffe aus den Abendnachrichten.

Was steckt hinter den Begriffen ALG 1, Hartz IV und Grundsicherung? Wofür sind sie gedacht und worin unterscheiden sie sich?

Eine kleine Einführung in die Begriffswelt."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/30621/3941468, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Düsseldorf (ots) - Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, hat weitreichende Hartz-IV-Reformen gefordert. So müsse es etwa einheitliche Sanktionen für Erwachsene und Jugendliche geben und Vereinfachen bei den Hinzuverdienstgrenzen für Aufstocker.

"Ich plädiere für die Vereinheitlichung der Hinzuverdienstgrenzen, um bei den Aufstockerleistungen den bürokratischen Aufwand zu verringern", sagte Scheele der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe).

Im Moment seien die ersten 100 Euro Zuverdienst in der Grundsicherung anrechnungsfrei. Nach diesem Muster könne man insgesamt auch bei darüber liegenden Beträgen verfahren.

"Wir brauchen ein paar wenige feste Beträge, statt für jeden einzelnen Aufstocker variable Grenzen beachten zu müssen", sagte der BA-Chef. Einheitliche Regeln solle es zudem auch für die Anrechnung von Vermögen geben. "Das würde uns die Arbeit enorm erleichtern und es müsste weniger Geld in den Verwaltungsetat umgeschichtet werden", so Scheele.

Er fügte hinzu: "Einheitliche Sanktionsregeln für Jugendliche und Erwachsene hingegen könnten uns dabei helfen, junge Menschen im Vermittlungsprozess nicht zu verlieren. Es ist niemandem geholfen, wenn ein junger Mensch seine Wohnung verliert, wenn bei der zweiten Pflichtverletzung seine Miete nicht mehr übernommen wird", sagte Scheele.

Zur Debatte um den Begriff Hartz IV sagte er: "Wir brauchen keinen neuen Namen, denn die Leistung heißt ja eigentlich Grundsicherung. Das trifft es auch genau: Sie ist die letzte Sicherung, die der Staat bereithält, wenn jemand sich selbst nicht mehr helfen kann."

Ihm sei schon wohler, wenn alle Politiker, die sich gerade darüber aufregten, den Begriff Hartz IV nicht mehr benutzten, sondern Grundsicherung sagen würden, so Scheele.

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Zitat: "Früher gab es die „Stütze", die Arbeitslosenunterstützung oder, noch früher, die Krisenunterstützung.

Heute gibt es Arbeitslosengeld 1 (ALG 1), Hartz IV oder Grundsicherung.

Die einen müssen sich tagtäglich damit befassen, für andere sind es rätselhafte Begriffe aus den Abendnachrichten.

Was steckt hinter den Begriffen ALG 1, Hartz IV und Grundsicherung? Wofür sind sie gedacht und worin unterscheiden sie sich?

Eine kleine Einführung in die Begriffswelt."




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