RA Horrion: Fahrverbort wird selten aufgehoben - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
Datum: Dienstag, dem 16. März 2010
Thema: Auto Frage


Aufhebung des Fahrverbots im Bußgeldbescheid nur in Ausnahmefällen zu erwarten -Verkehrsrecht Dresden- Rechtsanwalt Dresden

Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden:

1st gegen den Betroffenen in einem Buf3geldbescheid ein Fahrverbot verhängt worden, so ist es ihm vorrangig zuzumuten, die autolose Zeit durch Urlaub, öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaft zu überbrücken, (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.10.2009, Az. 2 Ss Owi 239/09).

Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden:

Fahrer A hatte eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. 1m Bußgeld¬bescheid wurden EUR 300,00 Geldbuße und ein Fahrverbot festgesetzt. Fahrer A Iegte Ein¬spruch ein. Das Amtsgericht hob das Fahrverbot auf. Die Staatsanwalt ging in die Be¬schwerde. Das OLG Frankfurt hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Es verblieb al¬so beim Fahrverbot.

Rechtgründe Verkehrsrecht Dresden:

Von der Auferlegung des Regelfahrverbots darf nach dem Gesetz nur ausnahmsweise ab¬gewichen werden. Ein Geständnis oder die Nichteintragung im Verkehrszentralregister sind keine relevanten Argumente. Nur bei bevorstehendem Verlust des Arbeitsplatzes oder Existenzverlust 1st die Aufhebung des Fahrverbots angemessen. Dem Betroffen 1st zur Überbrückung der Zeit sogar die Aufnahme eines Kredits - etwa für die Anstellung ei¬nes Fahrers - zumutbar.

Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden:

"In der anwaltlichen Praxis bestehen nur im seltenen Fällen realistische Chancen, das Fahrverbot aufzuheben. Selbst wenn das Amtsgericht "Gnade" zeigt, ist die Rechtsbe¬schwerde der Staatsanwaltschaft - wie hier - zu erwarten", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion
aus Dresden.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

http://rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://rechtsanwalt-horrion.de



Aufhebung des Fahrverbots im Bußgeldbescheid nur in Ausnahmefällen zu erwarten -Verkehrsrecht Dresden- Rechtsanwalt Dresden

Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden:

1st gegen den Betroffenen in einem Buf3geldbescheid ein Fahrverbot verhängt worden, so ist es ihm vorrangig zuzumuten, die autolose Zeit durch Urlaub, öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaft zu überbrücken, (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.10.2009, Az. 2 Ss Owi 239/09).

Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden:

Fahrer A hatte eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. 1m Bußgeld¬bescheid wurden EUR 300,00 Geldbuße und ein Fahrverbot festgesetzt. Fahrer A Iegte Ein¬spruch ein. Das Amtsgericht hob das Fahrverbot auf. Die Staatsanwalt ging in die Be¬schwerde. Das OLG Frankfurt hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Es verblieb al¬so beim Fahrverbot.

Rechtgründe Verkehrsrecht Dresden:

Von der Auferlegung des Regelfahrverbots darf nach dem Gesetz nur ausnahmsweise ab¬gewichen werden. Ein Geständnis oder die Nichteintragung im Verkehrszentralregister sind keine relevanten Argumente. Nur bei bevorstehendem Verlust des Arbeitsplatzes oder Existenzverlust 1st die Aufhebung des Fahrverbots angemessen. Dem Betroffen 1st zur Überbrückung der Zeit sogar die Aufnahme eines Kredits - etwa für die Anstellung ei¬nes Fahrers - zumutbar.

Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden:

"In der anwaltlichen Praxis bestehen nur im seltenen Fällen realistische Chancen, das Fahrverbot aufzuheben. Selbst wenn das Amtsgericht "Gnade" zeigt, ist die Rechtsbe¬schwerde der Staatsanwaltschaft - wie hier - zu erwarten", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion
aus Dresden.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

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