Auto News ! Auto & Kfz News & Infos Auto Forum ! Auto & Kfz Forum Kleinanzeigen Forum ! Auto & Kfz Kleinanzeigen Auto Videos ! Auto & Kfz Videos Auto Foto-Galerie ! Auto & Kfz Foto - Galerie Auto Links ! Auto & Kfz Links Auto Lexikon ! Auto & Kfz Lexikon

 Auto-News-24/7.de: Auto News & Auto Infos & Auto Tipps!

Seiten-Suche:  
 Auto-News-24/7.de <- Home     Anmelden  oder   Einloggen    
Interessante neue
News, Infos & Tipps @
Auto-News-24/7.de
Unsichtbare Stromversorgung für Förderanlagen
BorgWarner debütiert mit zahlreichen Technologien für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Hybrid- und Elektroantrieb auf der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) Pkw 2017 und geht die Herausforderungen der Antriebe von Morgen an.
Ob Verbrenner, Hybrid oder Elektrofahrzeug – BorgWarner zeigt Lö ...
Copyright: Rameder
Dachhalter, Hecklappe oder Kupplungsträger - mit Rameder gehen B ...
HORIBA erhält Benennung durch das Kraftfahrtbundesamt
ABSOLUT Sport - Reiseexperte für Formel-1 Reisen
Auto News 24/7 Online-Werbung 4Taktershop
4Taktershop - Online-Shop für Rollerersatzteile, Tuning und Zubehör

Auto News 24/7 Who's Online
Zur Zeit sind 276 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Auto News 24/7 Online Werbung
autobewertung

Auto News 24/7 Haupt - Menü
Auto-News-24/7 - Services
· Auto-News-24/7 - News
· Auto-News-24/7 - Links
· Auto-News-24/7 - Forum
· Auto-News-24/7 - Lexikon
· Auto-News-24/7 - Kalender
· Auto-News-24/7 - Marktplatz
· Auto-News-24/7 - Foto-Galerie
· Auto-News-24/7 - Seiten Suche

Redaktionelles
· Auto-News-24/7 News-Übersicht
· Auto-News-24/7 Rubriken
· Top 5 bei Auto-News-24/7
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Auto-News-24/7
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Auto-News-24/7
· Account löschen

Interaktiv
· Auto-News-24/7 Link senden
· Auto-News-24/7 Event senden
· Auto-News-24/7 Bild senden
· Auto-News-24/7 Kleinanzeige senden
· Auto-News-24/7 Artikel posten
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Auto-News-24/7 Mitglieder
· Auto-News-24/7 Gästebuch

Information
· Auto-News-24/7 Impressum
· Auto-News-24/7 AGB & Datenschutz
· Auto-News-24/7 FAQ/ Hilfe
· Auto-News-24/7 Statistiken
· Auto-News-24/7 Werbung

Accounts
· Twitter
· google+

Auto News 24/7 Terminkalender
April 2024
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30  

Tagungen
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Treffen
Geburtstage
Gedenktage
Sonstige

Auto News 24/7 Seiten - Infos
Auto-News-24/7.de - Mitglieder!  Mitglieder:4307
Auto-News-24/7.de -  News!  Auto-News:43.680
Auto-News-24/7.de -  Links!  Auto-Links:6
Auto-News-24/7.de -  Kalender!  Auto-Termine:0
Auto-News-24/7.de -  Lexikon!  Auto-Lexikon:2
Auto-News-24/7.de - Forumposts!  Forumposts:378
Auto-News-24/7.de -  Galerie!  Galerie Bilder:419
Auto-News-24/7.de -  Kleinanzeigen!  Auto-Kleinanzeigen:70
Auto-News-24/7.de -  Gästebuch!  00Gästebuch-Einträge:6

Auto News 24/7 SEO Challenge RankensteinSEO
Domain: SEO Challenge RankensteinSEO

Auto News 24/7 Online WEB Tipps
Gratisland.de Pheromone

Auto-News-24/7.de: News, Infos @ Tipps rund um Autos!

Auto - Seite - News ! 45.852,38 EUR für nur ein anwaltschaftliches Schreiben

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 10. Januar 2013 von Auto-News-247.de

Auto Infos
Freie-PM.de: D&O Versicherung darf nicht nach §§ 27, 28 VVG ablehnen - BGH Urteil IV ZR 171/11

Im vorliegenden Fall streiten sich nach einer Neubeherrschung der H. Molkerei AG, ein Mitglied des Aufsichtsrats und der D&O Versicherer um die Begleichung einer Honorarrechnung in Höhe von 45.852,38 EUR für ein anwaltschaftliches Schreiben. Auslöser war die Managerhaftung (http://www.lecura.de/warum-eine-d-und-o-versicherung.html) und gesamtschuldnerische Inanspruchnahme des Aufsichtsrates auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von knapp 4,5 Millionen Euro, wegen einer verlustbringenden Ausweitung der Geschäftsbeziehung mit der F. GmbH.

Zum Sachverhalt:

Zum 5. Oktober 2007 übernahm die J. B. KG die Mehrheit der Aktien der Versicherungsnehmerin und damit kam es zu einer Neubeherrschung der H. Molkerei AG. Der D&O Versicherer erhielt von der Unternehmensübernahme erstmals durch ein Schreiben vom 13. März 2008 Kenntnis. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2007 nahm die Versicherungsnehmerin den Kläger neben anderen Aufsichtsratsmitgliedern gesamtschuldnerisch auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 4.491.429,45 EUR in Anspruch. Zur Begründung führte sie aus, der Aufsichtsrat habe von Dezember 2006 bis September 2007 an einer Verlust bringenden Ausweitung der Geschäftsbeziehung der Versicherungsnehmerin mit der F. GmbH mitgewirkt.

Nachdem die D&O Versicherung (http://www.manager.lecura.de) über den Inhalt des Schreibens und der Inanspruchnahme informiert worden war, sandte er am 28. Januar 2008 ein Schreiben an den Kläger, in dem er ihn aufforderte, eine persönliche Stellungnahme zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen abzugeben. In der weiteren Folge beauftragten der Kläger und die restlichen Aufsichtsratsmitglieder, Rechtsanwalt F. mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen. Er wies mit Schreiben vom 13. März 2008 die Schadensersatzforderungen mit näherer Begründung erfolgreich zurück und die H. Molkerei AG verfolgte die Ansprüche gegen die Aufsichtsratsmitglieder nicht weiter.

Die versicherungsvertragliche Situation:

Die H. Molkerei AG hatte u.A. auch für seinen Aufsichtsrat bei der Beklagten eine D&O Versicherung mit Innenverhältnisdeckung abgeschlossen. Versicherte Person war - neben weiteren Aufsichtsratmitglieder und der Geschäftsleitung - auch der Kläger.

Für die Anzeigepflicht bei einer nicht veranlassten Gefahrerhöhung enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die D&O Versicherung eine abschließende Regelung, welche einen Rückgriff auf die gesetzlichen Vorschriften der §§ 27, 28 VVG a. F. ausschließt.

Der D&O Versicherer lehnte Leistungen nach Nr. 11. 2 Abs. 3 der Versicherungsbedingungen ab. Außerdem wandte er ein, dass die Forderung auch der Höhe nach nicht begründet sei. Mit der Klage hat der Kläger zuletzt Freistellung von der Gebührenforderung seines Rechtsanwalts in Höhe von 27.012,80 EUR erstrebt.

Die Klage des Aufsichtsrates auf Zahlung der Rechtsanwaltskosten durch den D&O Versicherer hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Berufungsgericht weist die Klage mit einer Begründung unter Hinweis auf §§ 27, 28 VVG a.F. ab.

Mit der Revision vor dem Bundesgerichtshof ändert sich die Lage für den Aufsichtsrat:

BGH, Urteil vom 12. 9. 2012 - IV ZR 171/11

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat für Recht erkannt:

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juli 2011 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Das Berufungsgericht hätte die Klage nicht mit der von ihm gegebenen Begründung unter Hinweis auf §§ 27, 28 VVG a. F. abweisen dürfen.

1. In der vorliegenden D&O Versicherung verspricht der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz unter anderem für den Fall, dass eine versicherte Person wegen einer bei Ausübung der organschaftlichen Tätigkeit bei der Versicherungsnehmerin begangenen Pflichtverletzung für einen Vermögensschaden auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter, als auch die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche (vgl. Nr. 1 Abs. 1, Nr. 3. 2 Abs. 1, Nr. 4. 1 ULLA). Diese Voraussetzungen sind hier unstreitig erfüllt.

2. Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts kann der D&O Versicherer den Versicherungsschutz nicht deshalb verweigern, weil die Versicherungsnehmerin den Beherrschungswechsel der Beklagten nicht unverzüglich nach § 27 Abs. 2 VVG a. F. angezeigt hat.

Es enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten abschließende Regelungen, die - weil sie für die Versicherungsnehmerin günstiger sind als die gesetzlichen Bestimmungen - für einen Rückgriff auf die §§ 27, 28 VVG a. F. keinen Raum lassen.

3. Die Sache ist dennoch nicht entscheidungsreif. Das Berufungsgericht wird zu klären haben, ob der Kläger zum damaligen Zeitpunkt einen Rechtsanwalt hätte beauftragen dürfen, und ob die Höhe der Honorarforderung gerechtfertigt ist.

Fazit:

Eine Klausel wie....

"Wird die Versicherungsnehmerin selbst freiwillig liquidiert oder neu beherrscht, erlischt der Versicherungsschutz mit Abschluss der Liquidation oder mit Beginn des neuen Beherrschungsverhältnisses automatisch."....

... ist aus der Sicht des BGH, mit Urteil vom 12.09.2012 - IV ZR 171/11 unwirksam. Solche Klauseln weichen zum Nachteil der versicherten Personen nach § 34a VVG a.F. (§ 32 VVG n.F.) von den gesetzlichen Regelungen in Deutschland ab.

Die gesetzlichen Vorschriften der §§ 23 ff. VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gewähren dem Versicherer, der sich wegen einer Gefahrerhöhung vom Vertrag lösen will, lediglich ein an bestimmte Fristen gebundenes Gestaltungsrecht, während sie kein automatisches Entfallen sämtlicher Vertragsbindungen vorsehen. Der Versicherungsschutz endet im Fall eines Kontrollwechsels wie bei der H. Molkerei AG - so der BGH - in keinem Fall abrupt.

Dieser Fall zeigt nicht nur deutlich, welche Kosten bei einem anwaltschaftlichen Schreiben und dem entsprechend hohen Streitwert entstehen können, sondern auch das die Sparte Managerhaftpflichtversicherung in den nächsten Jahren noch einigen Klärungsbedarf offen hält.

Ob der Kläger und Aufsichtsrat hier im Detail bereits berechtigt war einen Anwalt zu beauftragen und ob die Höhe der Rechtsanwaltskosten angemessen ist, wird jetzt wieder das Berufungsgericht entscheiden. Wir werden nach der Entscheidung des Berufungsgerichtes über den Ausgang des Verfahrens informieren.

Weitere aktuelle News, häufig gestellte Fragen und den D&O Versicherung Vergleich (http://www.manager.lecura.de) finden Sie auf unserem Vergleichsportal unter: http://www.manager.lecura.de

Bildrechte: © Dan Race - Fotolia.com
Der LeCura.de|Business-Service berät, betreut und informiert gesellschaftsunabhängig und kompetent zu allen Fragen rund um die Themen Managerhaftpflicht und Versicherungen für Geschäftsführer.

Mit persönlichem Service und besten Versicherungslösungen machen wir die Haftung von Geschäftsleitern kalkulierbar und halten Entscheidern den Rücken frei.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören neben umfangreichsten Fachinformationen, auch der D&O Versicherung Vergleich für nahezu alle namenhaften deutschen D&O Versicherer. Online steht auf unserem Portal unter http://www.manager.lecura.de der D&O Versicherungsvergleich für Unternehmen, für Vereine und Genossenschaften zur Verfügung. Das Portfolio wird durch den Vergleich der Anbieter für die seit 2012 neue persönliche D&O Versicherung (private D&O Versicherung)komplettiert.

Persönliche Hilfe mit Kompetenz - ein Anruf genügt.
LeCura.de | Business-Service
Jean Meister
Tieckstr.3
04275 Leipzig
info@lecura.de
0341 2191747
http://www.lecura.de

(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps sind auch hier auf dieser Seite nachlesbar.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


D&O Versicherung darf nicht nach §§ 27, 28 VVG ablehnen - BGH Urteil IV ZR 171/11

Im vorliegenden Fall streiten sich nach einer Neubeherrschung der H. Molkerei AG, ein Mitglied des Aufsichtsrats und der D&O Versicherer um die Begleichung einer Honorarrechnung in Höhe von 45.852,38 EUR für ein anwaltschaftliches Schreiben. Auslöser war die Managerhaftung (http://www.lecura.de/warum-eine-d-und-o-versicherung.html) und gesamtschuldnerische Inanspruchnahme des Aufsichtsrates auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von knapp 4,5 Millionen Euro, wegen einer verlustbringenden Ausweitung der Geschäftsbeziehung mit der F. GmbH.

Zum Sachverhalt:

Zum 5. Oktober 2007 übernahm die J. B. KG die Mehrheit der Aktien der Versicherungsnehmerin und damit kam es zu einer Neubeherrschung der H. Molkerei AG. Der D&O Versicherer erhielt von der Unternehmensübernahme erstmals durch ein Schreiben vom 13. März 2008 Kenntnis. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2007 nahm die Versicherungsnehmerin den Kläger neben anderen Aufsichtsratsmitgliedern gesamtschuldnerisch auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 4.491.429,45 EUR in Anspruch. Zur Begründung führte sie aus, der Aufsichtsrat habe von Dezember 2006 bis September 2007 an einer Verlust bringenden Ausweitung der Geschäftsbeziehung der Versicherungsnehmerin mit der F. GmbH mitgewirkt.

Nachdem die D&O Versicherung (http://www.manager.lecura.de) über den Inhalt des Schreibens und der Inanspruchnahme informiert worden war, sandte er am 28. Januar 2008 ein Schreiben an den Kläger, in dem er ihn aufforderte, eine persönliche Stellungnahme zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen abzugeben. In der weiteren Folge beauftragten der Kläger und die restlichen Aufsichtsratsmitglieder, Rechtsanwalt F. mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen. Er wies mit Schreiben vom 13. März 2008 die Schadensersatzforderungen mit näherer Begründung erfolgreich zurück und die H. Molkerei AG verfolgte die Ansprüche gegen die Aufsichtsratsmitglieder nicht weiter.

Die versicherungsvertragliche Situation:

Die H. Molkerei AG hatte u.A. auch für seinen Aufsichtsrat bei der Beklagten eine D&O Versicherung mit Innenverhältnisdeckung abgeschlossen. Versicherte Person war - neben weiteren Aufsichtsratmitglieder und der Geschäftsleitung - auch der Kläger.

Für die Anzeigepflicht bei einer nicht veranlassten Gefahrerhöhung enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die D&O Versicherung eine abschließende Regelung, welche einen Rückgriff auf die gesetzlichen Vorschriften der §§ 27, 28 VVG a. F. ausschließt.

Der D&O Versicherer lehnte Leistungen nach Nr. 11. 2 Abs. 3 der Versicherungsbedingungen ab. Außerdem wandte er ein, dass die Forderung auch der Höhe nach nicht begründet sei. Mit der Klage hat der Kläger zuletzt Freistellung von der Gebührenforderung seines Rechtsanwalts in Höhe von 27.012,80 EUR erstrebt.

Die Klage des Aufsichtsrates auf Zahlung der Rechtsanwaltskosten durch den D&O Versicherer hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Berufungsgericht weist die Klage mit einer Begründung unter Hinweis auf §§ 27, 28 VVG a.F. ab.

Mit der Revision vor dem Bundesgerichtshof ändert sich die Lage für den Aufsichtsrat:

BGH, Urteil vom 12. 9. 2012 - IV ZR 171/11

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat für Recht erkannt:

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juli 2011 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Das Berufungsgericht hätte die Klage nicht mit der von ihm gegebenen Begründung unter Hinweis auf §§ 27, 28 VVG a. F. abweisen dürfen.

1. In der vorliegenden D&O Versicherung verspricht der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz unter anderem für den Fall, dass eine versicherte Person wegen einer bei Ausübung der organschaftlichen Tätigkeit bei der Versicherungsnehmerin begangenen Pflichtverletzung für einen Vermögensschaden auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter, als auch die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche (vgl. Nr. 1 Abs. 1, Nr. 3. 2 Abs. 1, Nr. 4. 1 ULLA). Diese Voraussetzungen sind hier unstreitig erfüllt.

2. Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts kann der D&O Versicherer den Versicherungsschutz nicht deshalb verweigern, weil die Versicherungsnehmerin den Beherrschungswechsel der Beklagten nicht unverzüglich nach § 27 Abs. 2 VVG a. F. angezeigt hat.

Es enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten abschließende Regelungen, die - weil sie für die Versicherungsnehmerin günstiger sind als die gesetzlichen Bestimmungen - für einen Rückgriff auf die §§ 27, 28 VVG a. F. keinen Raum lassen.

3. Die Sache ist dennoch nicht entscheidungsreif. Das Berufungsgericht wird zu klären haben, ob der Kläger zum damaligen Zeitpunkt einen Rechtsanwalt hätte beauftragen dürfen, und ob die Höhe der Honorarforderung gerechtfertigt ist.

Fazit:

Eine Klausel wie....

"Wird die Versicherungsnehmerin selbst freiwillig liquidiert oder neu beherrscht, erlischt der Versicherungsschutz mit Abschluss der Liquidation oder mit Beginn des neuen Beherrschungsverhältnisses automatisch."....

... ist aus der Sicht des BGH, mit Urteil vom 12.09.2012 - IV ZR 171/11 unwirksam. Solche Klauseln weichen zum Nachteil der versicherten Personen nach § 34a VVG a.F. (§ 32 VVG n.F.) von den gesetzlichen Regelungen in Deutschland ab.

Die gesetzlichen Vorschriften der §§ 23 ff. VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gewähren dem Versicherer, der sich wegen einer Gefahrerhöhung vom Vertrag lösen will, lediglich ein an bestimmte Fristen gebundenes Gestaltungsrecht, während sie kein automatisches Entfallen sämtlicher Vertragsbindungen vorsehen. Der Versicherungsschutz endet im Fall eines Kontrollwechsels wie bei der H. Molkerei AG - so der BGH - in keinem Fall abrupt.

Dieser Fall zeigt nicht nur deutlich, welche Kosten bei einem anwaltschaftlichen Schreiben und dem entsprechend hohen Streitwert entstehen können, sondern auch das die Sparte Managerhaftpflichtversicherung in den nächsten Jahren noch einigen Klärungsbedarf offen hält.

Ob der Kläger und Aufsichtsrat hier im Detail bereits berechtigt war einen Anwalt zu beauftragen und ob die Höhe der Rechtsanwaltskosten angemessen ist, wird jetzt wieder das Berufungsgericht entscheiden. Wir werden nach der Entscheidung des Berufungsgerichtes über den Ausgang des Verfahrens informieren.

Weitere aktuelle News, häufig gestellte Fragen und den D&O Versicherung Vergleich (http://www.manager.lecura.de) finden Sie auf unserem Vergleichsportal unter: http://www.manager.lecura.de

Bildrechte: © Dan Race - Fotolia.com
Der LeCura.de|Business-Service berät, betreut und informiert gesellschaftsunabhängig und kompetent zu allen Fragen rund um die Themen Managerhaftpflicht und Versicherungen für Geschäftsführer.

Mit persönlichem Service und besten Versicherungslösungen machen wir die Haftung von Geschäftsleitern kalkulierbar und halten Entscheidern den Rücken frei.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören neben umfangreichsten Fachinformationen, auch der D&O Versicherung Vergleich für nahezu alle namenhaften deutschen D&O Versicherer. Online steht auf unserem Portal unter http://www.manager.lecura.de der D&O Versicherungsvergleich für Unternehmen, für Vereine und Genossenschaften zur Verfügung. Das Portfolio wird durch den Vergleich der Anbieter für die seit 2012 neue persönliche D&O Versicherung (private D&O Versicherung)komplettiert.

Persönliche Hilfe mit Kompetenz - ein Anruf genügt.
LeCura.de | Business-Service
Jean Meister
Tieckstr.3
04275 Leipzig
info@lecura.de
0341 2191747
http://www.lecura.de

(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps sind auch hier auf dieser Seite nachlesbar.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Auto-News-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Auto-News-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"45.852,38 EUR für nur ein anwaltschaftliches Schreiben" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

Ferrari 488 GTB in furious - Pogea Racing FPlus Cor ...

Ferrari 488 GTB in furious - Pogea Racing FPlus Cor ...
Audi S1: Gelber Giftzwerg mit Allrad - Die Tester | ...

Audi S1: Gelber Giftzwerg mit Allrad - Die Tester | ...
BMW M2 Competition: Muss sich der M4 jetzt fürchten ...

BMW M2 Competition: Muss sich der M4 jetzt fürchten ...

Alle Web-Video-Links bei Auto-News-247.de: Auto-News-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

Winsen-Oldtimer-Treffen-am-Winsener-Schlo ...

Winsen-Oldtimer-Treffen-am-Winsener-Schlo ...

Zentraler-Busbahnhof-Berlin-ZOB-160310-20 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Auto-News-247.de: Auto-News-247.de Foto - Galerie


Diese Testberichte bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Handwaschpaste von DM So gut wie DIY ist, man spart Geld, lernt etwas dazu und grübelt dann wieder, wie kriege ich jetzt bloß die Hände wieder sauber? Da gibt es doch bei DM diese Herrenserie SEINZ u ... (Gisbert Strauss, 21.4.2021)

 Interieur Essentials Autopflege In manchen Autos sieht es manchmal aus als würden Tiere darin leben (und es riecht auch so), die man noch nie an der Erdoberfläche gesehen hat. Na jedenfalls bekam ich zum Gebur ... (Jonathan Heine, 24.3.2021)

 Autopflege von Meguiar’s Man hat es oft im Fernsehen gesehen und geschmunzelt, denn was dort gezeigt wurde schien eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Und dann war diese Werbekarte für ein kostenloses P ... (Rusty Berger, 23.2.2021)

 Fusselroller Profissimo von DM Ich hätte nie gedacht, dass bei so einem Produkt die Qualität so unterschiedlich sein kann. Ob das die von den anderen Drogeriemarktketten, alles für 1€ oder McGeiz ist. ... (Patricia Fornegg, 29.12.2019)

 Duschkabinenspray von Putzmeister Es hat eine Weile gedauert bis ich bei Putzmeister gelandet bin. Entweder waren die Badreiniger schweineteuer oder haben es nicht gebracht. Also ich meine die gewünschte Wirkung.< ... (Heike Zeller, 26.12.2019)

 Rindfleisch im eigenen Saft von Gut Drei Eichen Als junger Bengel war ich ein großer Fan von Corned Beef, das hat sich aber mit der Zeit gelegt. Aber wenn es so Rind oder Pute im eigenen Saft gibt muss ich doch hin und wieder zulange ... (DaveD, 07.12.2018)

 WC Powerschaum von Clinär Ich bin ja mehr so der Essigreiniger-Nutzer in Sachen Bad und Toilette. Aber bei meinem Discounter um die Ecke ist gerade Ausverkauf und da kostete ein 500 ml Dose von dem Zeugs 1 ... (Mantu Gerlach, 12.11.2018)

Diese News bei Auto-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 45.852,38 EUR für nur ein anwaltschaftliches Schreiben (Freie-PM.de, 10.01.2013)
D&O Versicherung darf nicht nach §§ 27, 28 VVG ablehnen - BGH Urteil IV ZR 171/11

Im vorliegenden Fall streiten sich nach einer Neubeherrschung der H. Molkerei AG, ein Mitglied des Aufsichtsrats und der D&O Versicherer um die Begleichung einer Honorarrechnung in Höhe von 45.852,38 EUR für ein anwaltschaftliches Schreiben. Auslöser war die Managerhaftung (http://www.lecura.de/warum-eine-d-und-o-versicherung.html) und gesamtschuldnerische Inanspruchnahme des Aufsichtsrates auf Zahlung von S ...

Werbung bei Auto-News-247.de:





45.852,38 EUR für nur ein anwaltschaftliches Schreiben

 
Auto News 24/7 Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Auto News 24/7 Video Tipp @ Auto-News-247.de

Auto News 24/7 Online Werbung

Auto News 24/7 Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Auto Infos
· Weitere News von Auto-News


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Auto Infos:
Land der Ideen: Auf zu neuen Usern - Fünf Wege aus der Filterblase


Auto News 24/7 Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Auto News 24/7 Online Werbung

Auto News 24/7 Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2009 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Auto News, Auto Infos & Auto Tipps - rund um's Auto / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.